Kirchenland in Familienhand

Nach welchen Kriterien verpachten Kirchengemeinden ihre Flächen? Das diskutierten Kirchenvertreter und Landwirte lebhaft in Gescher.

Die katholische Kirche in Deutschland besitzt rund 200.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, die evangelische Kirche etwa 300.000 ha. Wie aber geht sie mit ihrem Eigentum um, wenn Pachtverträge auslaufen und mehrere Bewerber pachten wollen?

Etwa 100 Bäuerinnen und Landwirte, darunter viele Kirchenvorstände, diskutierten am 18. Oktober mit Kirchenvertretern in Gescher, Kreis Borken. Tenor des Abends: Die Kirche gibt ihren Gemeinden zwar Musterverträge an die Hand. Dennoch entscheidet jede Gemeinde vor Ort, wer eine Fläche zu welchen Konditionen pachten darf.

Verlässlicher Verpächter

Norbert Kleybold war 17 Jahre Generalvikar (Geschäftsführer) beim Bischof von Münster. Er wies auf Folgendes hin: Das Kirchenland gehört nicht dem Bischof, sondern jeder Kirchengemeinde vor Ort. Der Vorstand bzw. ein Fachausschuss entscheidet über die Pachtungen. „Wir sehen es aber gern“, so Kleybold, „wenn Familienbetriebe unser Land bewirtschaften.“

Doch zu welchen Konditionen sollte die Kirche verpachten? Sollte die Ortskirche größere Flächen öffentlich ausschreiben? Sollte sie ökologische Auflagen machen?

Aussagen, Forderungen

Darüber wurde im Saal des Hauses Hall engagiert, aber nie unfair diskutiert. Einige Aussagen:

  • Ludger Schulze-Beiering (WLV-Kreisvorsitzender Borken): Es ist legitim, wenn eine Kirchengemeinde bestimmte Dinge im Pachtvertrag regeln will. Die Kirche sollte aber nicht vorschreiben, wie der Pächter das Land zu bewirtschaften hat.
  • Wilhelm Telker (Landwirt aus Gronau-Epe): Die Kirche sollte mit Augenmaß und zu ortsüblichen Konditionen verpachten.
  • Martin Ramschulte (Landwirt aus Schöppingen): Die Kirche sollte 5 % ihrer Fläche der Natur überlassen.
  • Bernhard Heermann (Landwirt aus Reken): Die Kirche darf kein Preis­treiber sein. In Reken gucken wir uns jeden Einzelfall an. Wir wissen, wie die Pächter das Kirchenland bewirtschaften.
  • Bernd Hante, Diözesanpräses (Münster): Eine Kirchengemeinde sollte ihre Flächen nicht öffentlich ausschreiben. Damit haben wir schlechte Erfahrungen gemacht. Im Ort verankerte Familien sollten pachten. Armin Asbrand

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in Wochenblatt-Ausgabe 43/2016.