Keine Maut für Schlepper

Landwirtschaftliche Fahrzeuge bleiben aller Voraussicht nach von der Maut verschont.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies auf Nachfrage darauf hin, dass in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das Halten von Zugmaschinen, Sonderfahrzeugen und Anhängern hinter diesen Fahrzeugen von der Kfz-Steuer befreit ist. Kfz-Steuer-befreite Fahrzeuge erhalten ein grünes Kennzeichen.

Das Maut-­Konzept des Bundesverkehrsministers sieht laut Agrarressort vor, dass Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wirkungsgleich von der In­fra­strukturabgabe befreit werden.

Sind im Einzelfall Landmaschinen nicht von der Kfz-Steuer befreit, sodass sie mautpflichtig sind, müsste dem Ministerium zufolge im Gegenzug die im Konzept vorgesehene Kompensation über die Kfz-Steuer erfolgen. Insgesamt lasse sich daher festhalten, dass Halter land- und forstwirtschaftlicher Maschinen nach der derzeitigen Ausgestaltung der Infrastrukturabgabe nicht stärker belastet würden als bisher. AgE