Kartellamt lässt Genossenschaftshändler durchsuchen

Das Bundeskartellamt hat in der vergangenen Woche mehrere landwirtschaftliche Hauptgenossenschaften durchsuchen lassen.

Wie erst jetzt bekannt wurde, fand die Durchsuchungsaktion, an der rund 40 Mitarbeiter des Kartellamtes und der Polizei beteiligt waren, am Dienstag, 26. Januar, bei mehreren genossenschaftlichen Agrar-Großhändlern im Bundesgebiet statt. Die Großhändler stehen unter Verdacht, Preisabsprachen beim Verkauf von Landmaschinen, insbesondere Traktoren, sowie von Ersatzteilen und bei der Abrechnung von Werkstattleistungen getroffen zu haben.

BayWa sichert Zusammenarbeit zu

Der Vorstandsvorsitzende der BayWa AG, Prof. Klaus Josef Lutz, sicherte dem Bundeskartellamt die Zusammenarbeit seines Hauses zu, „damit die Vorwürfe so schnell wie möglich aufgeklärt werden“. Sollte es in der Vergangenheit zu Fehlverhalten gekommen sein, würden die Verantwortlichen „mit aller Konsequenz zur Rechenschaft gezogen“. Lutz zufolge haben interne Untersuchungen der BayWa im letzten Jahr keine Hinweise ergeben, die die jetzt erhobenen Vorwürfe bei der Landtechnik bestätigen würden.

Das Bundeskartellamt hat in dem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Durchsuchung regelmäßig auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses erfolge. Dieser setze einen Anfangsverdacht für einen Kartellverstoß voraus.

Steht der Schuldige schon fest?

Außerdem stellt die Wettbewerbsbehörde klar, dass die Durchführung einer Durchsuchung der Aufklärung des Sachverhalts diene. Die Durchsuchung bedeute ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten.

Dessenungeachtet meldete sich bereits ein nicht näher benannter "Sprecher" der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft" (AbL) über die Deutsche Presseagentur zu Wort. Er wird mit dem Satz zitiert, man müsse die Frage stellen, "inwieweit die Interessen die Bauern von den Großgenossenschaften noch vertreten würden".

Bereits im März vergangenen Jahres hatte das Bundeskartellamt sieben Agrar-Großhändler und den Deutschen Raiffeisenverband durchsuchen lassen. Damals stand der Verdacht verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln im Raum, der sich nicht bestätigt hat. AgE/Str.


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