Karlsruhe prüft Hofabgabeklausel

Kippt das Bundesverfassungsgericht doch noch die Hofabgabeklausel im Alterssicherungsgesetz der Landwirte (ALG)? Politik und Verbände sollen bis Januar 2017 Stellungnahmen abgeben.

Kippt das Bundesverfassungsgericht doch noch die Hofabgabeklausel im Alterssicherungsgesetz der Landwirte (ALG)? Im November 2013 hatte das Bundessozialgericht Klagen von Landwirten zurückgewiesen.

Dagegen legten sie Verfassungsbeschwerde ein. In zwei von zehn anhängigen Verfahren hat das Karlsruher Gericht jetzt eine Anhörung eröffnet. Bis 31. Januar 2017 sollen unter anderem Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt sowie der Deutsche Bauernverband, der Landfrauenverband, die Landjugend sowie die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (ABL) Stellungnahmen abgeben. Danach will das Gericht entscheiden, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen wird.

Erleichterungen für die Hofabgabe

Mit ihren Klagen wollen die Landwirte erreichen, dass sie unabhängig von der Hofabgabe Rente erhalten. Die ungleiche Behandlung im Rentenrecht gebe es nur bei den Land- und Forstwirten. Nach einer Berichterstattung im Wochenblatt Mitte 2009 hatte sich der Arbeitskreis (AK) „Hofabgabe“ gebildet. Nach heftigen Diskussionen trat am 1. Januar 2016 ein neues ALG-Gesetz in Kraft.

Es sieht Erleichterungen bei der Hofabgabe, aber keinen vollständigen Wegfall vor. Benachteiligt fühlen sich weiter viele unverheiratete Landwirte sowie die Landwirte mit größerem Waldbesitz. Da man Waldflächen kaum verpachten kann, sollten sie von der Abgabepflicht heraus genommen werden, fordert der AK. As