Jetzt ist alles „amtlich“



„Die Bauern in Deutschland haben nun Planungssicherheit und können ihre Betriebe im Rahmen der neuen Vorgaben voranbringen“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Mit den Detailregelungen zum Greening schaffe man die Voraussetzungen für eine praxisgerechte Umsetzung. Laut Schmidt ist das die Basis für zusätzliche Umweltleistungen, „die bereits von nächstem Jahr an auf unseren Flächen erkennbar sein werden“.

Der Bundesrat hatte der vom Agrarressort vorgelegten Verordnung am 10. Oktober 2014 nach Maßgabe von einigen Änderungen zugestimmt. Unter anderem wurde die maximale Breite von Pufferstreifen entlang von Gewässern, die als ökologische Vorrangflächen anerkennungsfähig sind, von 10 m auf 20 m erhöht. Erweitert wurde die Liste der zulässigen Arten für ökologische Vorrangflächen in Bezug auf Kurzumtriebsplantagen sowie für den Zwischenfruchtanbau. Die Verordnung führt zudem die stickstoffbindenden Pflanzen auf, die auf Vorrangflächen angebaut werden dürfen. AgE