Jagdgesetz: "Eingriff in das Eigentum"

Der Grundbesitzerverband Nordrhein-Westfalen hat seine Kritik an der Biodiversitätsstrategie und der geplanten Landesjagdnovelle bekräftigt. Hauptargument der Kritik: Die Jagdnovelle stellt einen Eingriff in Eigentumsrechte dar.

In dem jetzt veröffentlichten Informationsblatt „Biodiver­sitätsstrategie und Novelle des Landesjagdgesetzes in Nordrhein-­Westfalen und ihre Auswirkung auf die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum“ weist der Grundbesitzerverband unter anderem darauf hin, dass die Reduzierung der Raubwildbejagung den Artenschutz tendenziell erschwere, da viele Vogelarten und vor allem Bodenbrüter stärker durch Raubwild gefährdet seien.

Bei der Jagd handele es sich ferner um ein Eigentumsrecht. Deshalb stelle die Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten von bisher 100 auf 27 Tierarten einen Eingriff in das Eigentum dar.

Die Leistung der Waldbauern und Landwirte

Im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität betonte der Verband, dass die Landesregierung mit ihren Vorgaben die Leistungen vieler privater Landeigentümer und Landnutzer in der Fläche missachte. Die Ausweitung der Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen erfolge größtenteils auf privaten Flächen, „deren Schutzwürdigkeit durch die Arbeit und Pflege der Waldbauern und Landwirte erbracht wurde und wird“. Weite Teile der jetzt zu bewahrenden biologischen Vielfalt seien diesen überhaupt erst zu verdanken. Die Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie mache folglich nur Sinn, wenn diejenigen, die das Land bewirtschafteten, pflegten und schützten, an der Erarbeitung eines solchen Konzeptes beteiligt würden. AgE