Jagdfunktionär zu Geldstrafe verurteilt

Vor dem Amtsgericht Ahlen musste sich ein 62-jähriger Jäger aus Albersloh wegen des Vorwurfs der illegalen Jagd auf geschützte Greifvögel verantworten. Das Gericht fällte am Nachmittag sein Urteil.

Wegen des Betreibens einer illegalen Greifvogelfalle musste sich am heutigen Dienstag ein Jagdfunktionär aus Albersloh, Kreis Warendorf, vor dem Amtsgericht in Ahlen verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, Jagd auf streng geschützte Greifvögel mit einem aktivierten Habichtfangkorb gemacht und damit gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben, das Greifvögel unter strengen Schutz stellt.

Die Richterin sah es nach Anhörung von vier Zeugen und einem Sachverständigen als erwiesen an, dass der Jäger im August 2015 mit einem Habichtfangkorb in der Nähe seines Wohnhauses und seiner Fasanerie, illegal Greifvögel fangen wollte. Bei dem 62-jährigen Angeklagten handelt es sich um ein Mitglied im Präsidium des Landesjagdverbandes NRW, das seine Ämter während des Verfahrens ruhen ließ.

Fund im Sommer 2015

Zwei Mitglieder des „Komitee gegen den Vogelmord“ hatten am 18. August 2015 ihren Zeugenaussagen zu Folge die Falle zufällig entdeckt und die Polizei darauf aufmerksam gemacht. Als die Polizei eintraf, begegneten die Beamten dem damals 61-Jährigen Angeklagten, der gerade den Habichtskorb entschärft und eine tote Fasanenhenne entnommen hatte. Der Angeklagte bestritt bis zum Schluss der Verhandlung, dass er den Korb aufgestellt hat. Den Besitz der anderen in der Nähe seines Grundstücks gefundenen, fängisch gestellten, aber unverblendeten Durchlauffallen sowie einer nicht einsatzbereiten weiteren Vogelfalle gab er zu.

Das Gericht verurteilte den Jäger zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 70 €. Alles deute darauf hin, dass der Beschuldigte die Falle tatsächlich betrieben habe. Als mögliche Motive nannte die Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Jäger die Jagd auf Fasane durch Greifvögel verhindern wolle, er als Jagdaufseher ein Interesse habe, den Raubwildbestand zu verringern. Die Falle stand in der Nähe seines Wohnhauses.

Die Richterin wies bei der Verkündung des Strafmaßes darauf hin, dass es eine Quälerei für einen gefangenen Habicht sei, in so einem Habichtsfangkorb wie in einem Waffeleisen eingeklemmt zu sein.

Und der Jagdschein?

Bei der Findung des Strafmaßes, das bis zu sechs Jahren Haft betragen kann, berücksichtigte die Richterin, dass das Verfahren für den Angeklagten wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit sehr belastend sei. Die Richterin hat den Jäger zu 50 Tagessätzen verurteilt, weil bei einer höheren Strafe die Zuverlässigkeit des Angeklagten für den Jagdschein nicht mehr gegeben sei, der Jäger aber beruflich auf den Jagdschein angewiesen ist. Die Entscheidung, ob der Angeklagte den Jagdschein tatsächlich erneut lösen kann, übertrug die Richterin der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf. Prö