Immer mehr Geflügelpest-Nachweise

Nachdem gestern in Schleswig-Holstein die hochpathogene aviäre Influenza des Subtyps H5N8 bei toten Wildvögeln festgestellt wurde, ist dieser Befund nun auch für die am Bodensee verendeten Wasservögel amtlich.

Wie das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, hat das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) das Auftreten der hochansteckenden Vogelgrippe bestätigt. Betroffen sind auch die Bodenseeanrainer Österreich und die Schweiz; in Ungarn und Polen ist es kürzlich ebenfalls zu Ausbrüchen gekommen.

Aufgrund der aktuellen Verbreitung der Vogelgrippe des Subtyps H5N8 geht das FLI „von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel“ aus. Das sei insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Rast- und Sammelplätzen der Wildvögel der Fall. Bisher seien zwar keine Fälle einer H5N8-Infektion beim Menschen bekannt, doch könne eine endgültige Aussage zur Virulenz des Erregers nicht gemacht werden, da sich das Virus verändern könne, erklärte das FLI.

Bestände aufstallen

Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass der Ausbruch der Geflügelpest in Schleswig-Holstein und am Bodensee im Zusammenhang mit dem Vogelzug steht, der gerade im vollen Gange sei. Möglicherweise handle es sich um eine Epidemie bei Wildvögeln in Eurasien.

Empfohlen wird deshalb, in allen Geflügelbetrieben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. In Regionen mit hoher Wildvogeldichte müsse es zudem eine riskobasierte Einschränkung der Freilandhaltung geben. Dies ist in Schleswig-Holstein bereits der Fall und könnte auch bald in Mecklenburg-Vorpommern veranlasst werden. Der Schweriner Agrarressortchef Dr. Till Backhaus teilte heute mit, dass umgehend eine Aufstallungspflicht kommen werde, falls in dem Bundesland das gefährliche Virus bei einem toten Wildvogel nachgewiesen werde. AgE