Hilfe bei der Steuererklärung



Bislang haben die meisten Altenteiler wenig mit dem Finanzamt zu tun. Sie müssen keine Steuererklärung abgeben, weil ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Doch in Zukunft wird sich das mehr und mehr ändern; denn die gesetzlichen „Neurenten“ werden bis 2040 schrittweise höher besteuert.

Zudem beziehen immer mehr Menschen, die neu ins Rentenalter kommen, weitere Einkünfte, etwa aus einem Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Land- und Forstwirtschaft.

Dazu haben wir einige grundsätzliche Gedanken und Ratschläge zusammengestellt:

Das Steuerrecht ist kompliziert. Viele Senioren sind beim Ausfüllen der Steuerformulare überfordert. Deshalb: Bieten Sie Ihrem Vater, Ihrer Mutter oder der Schwiegermutter Hilfe an. Fahren Sie gemeinsam zum Steuerberater (Buchstelle), damit bei Abgabe der Steuererklärung nichts schiefgeht und Ärger mit dem Finanzamt droht.

Altenteiler auf den Höfen müssen den Wert der freien Kost nach der Sozialentgeltverordnung (früher Sachbezugsverordnung), die Nebenkosten der Wohnung (Heizung, Strom, Wasser, Abwasser usw.) und die Barrente vom Übergeber zu 100 % versteuern. Der Wert für die freie Wohnung bleibt außen vor. Zudem müssen sie alle anderen Einkünfte (private Renten, Vermietung und Verpachtung, Zinsen, Dividenden usw.) nach den gesetzlichen Regeln versteuern.

Auch Senioren/innen können ihre steuerliche Situation optimieren, indem sie Vermögen etwa auf ein Familienmitglied (Kind, Enkel, Neffe) übertragen. Die Buchstelle (Steuerberater) hilft bei der Gestaltung.

Ist etwa die hochbetagte Alten­teilerin allerdings nicht mehr geschäftsfähig, kann es schwierig werden: In diesen Fällen muss das Amtsgericht einen Vormund bestellen, der sich auch um die Vermögensangelegenheiten etwa der Mutter kümmert. In einer Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch beizeiten festlegen, wer im Fall des Falles Zugriff auf seine Konten hat und Geld abheben darf. As

Einen ausführlichen Beitrag zur Mütterrente lesen Sie in Wochenblatt-Folge 43/2014 auf den Seiten 81 und 82.