Handel mit Zuchtschafen wird erschwert



Wie die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) in ihrem aktuellen Rundschreiben erläuterte, regelt ab 2015 eine neue EU-Verordnung den innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchtschafen und -ziegen durch Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien (TSE) wie dem Erreger der Scrapie oder Traberkrankheit.

Die EU-Regelungen sähen die Etablierung von nationalen Scrapie-Bekämpfungsprogrammen vor und legten fest, dass ab 2015 massive Handelsbeschränkungen und Einschränkungen bei der Beweidung in Nachbarländern zu beachten seien, sofern der EU-Mitgliedstaat beziehungsweise der verbringende Betrieb nicht einen erforderlichen Unbedenklichkeitsstatus nachweisen könne, so die VDL. Über eine Resistenzzucht solle man bei Schafen den Status „mit vernachlässigbarem Risiko“, erreichen können, um weiterhin über 2014 hinaus innereuropäisch Tiere verbringen zu dürfen.

Die VDL erwartet, dass der Austausch von Genetik nun ins Stocken kommt und hat deshalb das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgefordert zu prüfen, ob eine Einstufung des jeweiligen Betriebes in diese Kategorie auch aufgrund der Untersuchungen der vergangenen Jahre nachträglich möglich sei. AgE