Gute Nachrichten für Schaf- und Ziegenmilcherzeuger



2013 fusionierten die bis dahin acht regionalen Sozialversicherungsträger und die Sozialversicherung für den Gartenbau zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG. Diese hat 2014 erstmalig für das Beitragsjahr 2013 aufgrund der neuen, bundesweit gültigen Satzung und Berechnungsgrundlagen die Beitragsbescheide zur Berufsgenossenschaft erstellt.

Damit erlebten im April die Betriebe mit Milchschafen und Milchziegen eine böse Überraschung, viele Landwirte dachten zunächst an einen Irrtum. So sollte z.B. ein Milchschafbetrieb mit 18 ha Grünland, 90 Schafen und Hofkäserei einen Ziel-Beitrag von fast 3.000 € zahlen, wie die Vereinigung der Schaf- und Ziegenmilcherzeuger (VSZM) in einer Pressemeldung mitteilt. Viele Betriebe bemängelten auch falsche Tierzahlen und eine fehlerhafte Einstufung bei der Nutzungsrichtung.

VSZM und der Verband für Handwerkliche Milcherzeugung (VHM) ermittelten die Ursachen für den extremen Beitragsanstieg. Es stellte sich heraus, dass der dem Produktionsverfahren zugrunde gelegte Arbeitszeitbedarf um ein Mehrfaches über den realen Werten vor allem der mittleren Betriebsgrößen liegt. Darauf wiesen die beiden Organisationen die SVLFG hin.

Nach Überprüfung kam die Sozialversicherung zu dem Ergebnis, dass der Arbeitszeitbedarf bei den Milchschafen und Milchziegen um ca. 60 % zu senken und eine günstigere Einstufung in die Degressionstabelle vorzunehmen ist. Die Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag der Betriebe sind unterschiedlich, bedeuten aber in vielen Fällen eine Beitragssenkung von mehr als 30 %.

Der Vorstand der SVLFG hat der Vertreterversammlung empfohlen, am 25.11.2014 diese Satzungsänderung rückwirkend zum 1.1.2013 zu beschließen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde werden die fehlerhaften Bescheide geändert, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Ein Antrag ist dazu nicht notwendig, so der VSZM.