Grünes Licht für Hähnchenställe



Drei gleich gelagerte Streitfälle hatte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Seibert vom Oberverwaltungsgericht Münster zusammengefasst. Zwei Landwirte vom Niederrhein wollten jeweils ihre Hähnchenmast erweitern. Beide wollen (müssen) ihre Ställe gewerblich betreiben, weil für eine landwirtschaftliche Produktion (50 % Futtergrundlage) die Fläche fehlt. Eine Aufstockung über Pachtland ist unrealistisch, weil auch am Niederrhein die Pachtpreise aus dem Ruder laufen (1.200 €/ha + X).

Mietwohnungen auf Hof

Ein Nachbar klagte gegen die vom Kreis Kleve 2012 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, da er fürchtete, das die auf seinem Betrieb – auf dem er selbst bis zur Rente Bullen und Schweine gehalten hatte – eingebauten Mietwohnungen durch die enge Nachbarschaft zu den Hähnchenställen an Attraktivität verlieren.

Der Kreis hat die Ställe auf der Grundlage von Gutachten genehmigt. Danach kommen etwa 23 % Jahresgeruchsstunden am Wohnhaus des Klägers an. Doch das VG Düsseldorf, das sich zunächst mit dem Streitfall beschäftigte, erkannte die GIRL(Geruchsimmissionsschutz-Richtlinie)-Berechnung nicht an und hob die Baugenehmigungen in insgesamt drei Fällen auf. „Die Gerüche sind den Klägern nicht zumutbar“, meinten die Düsseldorfer Richter.

Grundsätze zur GIRL

In der mündlichen Verhandlung wies Richter Seibert unter anderem auf folgende Grundsätze zur GIRL hin:

Bei Gerüchen aus Tierhaltungsanlagen sind im Einzelfall Werte bis 25 % Jahresstunden Gerüche zumutbar. Solche Gerüche, so Dr. Both, werden von der ländlichen Bevölkerung generell toleriert, weil sie zum Landleben dazugehören. Bei der Prognose der Geruchsbelastung sind Gerüche, die von einer eigenen Tierhaltung ausgehen, unberücksichtigt zu lassen. Andernfalls könnte ein Nachbar durch seine eigene Tierhaltung ein Vorhaben in der Nachbarschaft mit Verweis auf selbst verursachte Gerüche verhindern.

Bei der Geruchsbelastung spielt es keine Rolle, ob ein Stall landwirtschaftlich oder gewerblich betrieben wird.

Von Tierhaltung geprägt

Das VG Düsseldorf hatte die Eigenbelastung der Hofstelle von Albert G. berücksichtigt. Das war ein Fehler. In allen drei entschiedenen Fällen sind die prognostizierten Geruchshäufigkeiten der Geflügelmastanlagen von maximal 25 % nach Auffassung des OVG für die Nachbarn noch zumutbar.

Die Umgebung sei von vielen Betrieben mit Tierhaltung geprägt. Zumindest in der Vergangenheit hätten die Kläger als Landwirte selbst zu dieser Belastung beigetragen. Deshalb könnten sie jetzt nicht erhöhte Schutzabstände für ihre Hofstellen einfordern, auch wenn Mieter auf ihrem Hof wohnten (Az. 8 A 1760/13, 8 A 1487/14, 8 A 1577/14). Armin Asbrand

Den ausführlichen Bericht zum Gerichtsurteil lesen Sie in Wochenblatt-Folge 24/2015 auf der Seite 91.


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