Glyphosat: Funde schlagen Wellen

Die Rückstandsfunde von Glyphosat in Muttermilch in einer nicht repräsentativen Studie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Diskussion um diesen Herbizidwirkstoff weiter angefacht.

Die Grünen hatten 16 Proben Muttermilch und Urin auf Glyphosat prüfen lassen und die Untersuchungsergebnisse vergangene Woche publik gemacht. Demnach lagen in den Urinproben die festgestellten Rückstände zwischen 0,276 ng/ml und 2,273 ng/ml. In den Muttermilchproben wurden Glyphosatgehalte zwischen 0,210 ng/ml und 0,432 ng/ml festgestellt.

Ebner kritisierte vor allem, dass die Werte über dem Glyphosatgrenzwert für Trinkwasser von 1 µg/l lägen. Allerdings liegen die gefundenen Gehalte weit unter den festgelegten Höchstmengen für Nahrungsmittel, die in der Rückstandshöchstmengenverordnung aufgeführt werden, darunter auch für Milch mit 10 ng/kg.

Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, forderte, die Zulassung von Glyphosat auszusetzen, und sprach sich für ein umfassendes Humanmonitoring aus. Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Alexander Bonde schloss sich den Forderungen seines Parteikollegen an.

Ministerium: "Kein akuter Handlungsbedarf"

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist auf das laufende Bewertungsverfahren zu dem Wirkstoff und sieht keinen akuten Handlungsbedarf. Der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeitete Entwurf eines Bewertungsberichts zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat sei Ende 2013 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die EU-Kommission übermittelt worden. Der Berichtsentwurf sei nach intensiver und sorgfältiger fachlicher Prüfung aktueller Erkenntnisse erstellt worden und berücksichtigte mehr als 1000 neue Veröffentlichungen zum Wirkstoff.

Im Rahmen einer bis Januar 2015 durchgeführten öffentlichen Konsultation der EFSA zu dem Bewertungsbericht seien erneut aktuelle Erkenntnisse zum Wirkstoff in die Bewertung eingebracht worden, erklärte die Sprecherin. Da innerhalb der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterschiedliche Bewertungen des Wirkstoffs vorlägen, werde dies auf Bitte Deutschlands hin derzeit geklärt. Die fachliche Beurteilung von Glyphosat durch das BfR sei unverändert. Ein Verbot in Deutschland sei nur möglich, wenn der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder der Schutz vor Gefahren, insbesondere für den Naturhaushalt, erforderlich sei.

Effekthascherei vorgeworfen

Die "Arbeitsgemeinschaft Glyphosat", ein Zusammenschloss von Unternehmen der deutschen Pflanzenschutzindustrie, rügte die Verunsicherung vieler Familien durch die Berichterstattung über die Wirkstofffunde. Die Anlage der Untersuchung und ihre „effektheischende Art der Veröffentlichung“ sei bedenklich. Der Vergleich mit Trinkwasser-Grenzwerten klinge besorgniserregend. Es handele sich jedoch nicht um einen toxikologischen Grenzwert, sondern um eine frühere Nachweisgrenze. Muttermilch sei ein sensibles und wichtiges Nahrungsmittel. Aber die darin festgestellten Mengen an Glyphosat sollten nicht zu falschen Schlüssen führen. Nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen gäben sie keinen Anlass zur Sorge. AgE

Ein ausführlicher Bericht erscheint im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe, Folge 27, vom 2. Juli 2015.


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