Galgenfrist für Wisent-Herde



Richter Jörg Maus wollte kein Urteil sprechen. Er rang den Prozessbeteiligten am Freitag der vergangenen Woche einen Zwischenvergleich ab. Danach verpflichtet sich der Wisent-Trägerverein, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass die Wisente weiter die Wälder von Hubertus Dohle und Georg Feldmann-Schütte in Schmallenberg-Oberkirchen betreten. Der Verein verpflichtet sich, alle Schäden zu ersetzen. Dritter Punkt des Vergleichs: Der Verein will bis zum 16. Oktober nicht bestreiten, dass die Wisente herrenlos sind.

Wisente nicht herrenlos

Das Amtsgericht Schmallenberg hatte im Oktober 2014 Folgendes entschieden: Die Wisente sind nicht herrenlos, sie gehören dem Trägerverein. Die Waldbauern im Raum Schmallenberg müssen nicht dulden, dass die Tiere ihre Flächen betreten und dort hohe Schälschäden etwa an ihren Buchen verursachen. Eine solche Duldungspflicht könne man nicht aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag herleiten, den der Trägerverein mit dem Kreis und dem Land NRW geschlossen habe, so das Amtsgericht.

Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht stieß erneut auf großes Interesse. Dieses Mal saßen Hubertus Dohle und Georg Feldmann-Schütte aus Oberkirchen auf der Klägerbank. Ihnen gegenüber der beklagte Trägerverein, vertreten durch Vorstandsmitglied Johannes Röhl mit Anwalt Härtel. Beigeladen zur Güteverhandlung waren auch Vertreter des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Neue Gegenmaßnahmen

Gleich zum Auftakt präsentierte Härtel dem Gericht dies: Der Entschädigungsfonds sei eingerichtet. Ab sofort stünden 50.000 € pro Jahr für die Schäden zur Verfügung. Zweitens habe der Trägerverein Michael Petrak von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung des Landes NRW beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie man die Wisente im Projektgebiet halten und aus den Sauerländer Wäldern fernhalten könne.

Darüber hinaus überlege man, so Härtel weiter, einen etwa 1,3 km langen Zaun auf dem Kamm des Rothaargebirges Richtung Schanze zu errichten. Damit könnte man die Wanderung der Tiere Richtung Norden unterbinden. Die Zaun-Idee habe der Verein bei einem Treffen mit Landrat Schneider und den vier Vorsitzenden der zuständigen Forstbetriebsgemeinschaften entwickelt.

Zweifel seitens der Waldbauern

Die Waldbauern und ihr Rechtsbeistand Hans-Jürgen Thies aus Hamm äußer­ten im Gerichtssaal erhebliche Bedenken, ob die Maßnahmen wirklich etwas bringen. Wenn sich die Parteien am 16. Oktober erneut im Landgericht treffen, will Richter Maus genau hingucken und beurteilen, ob die Maßnahmen des Vereins etwas bewirkt haben. Gleichzeitig verständigten sich die Beteiligten, ein Mediationsverfahren beim Landgericht bis zu diesem Termin durchzuführen. Armin Asbrand

Den ausführlichen Bericht zur Gerichtsverhandlung lesen Sie ab Donnerstag in Wochenblatt-Folge 14/2015.