Flurbereinigung läuft weiter



Obwohl das Straßenbauprojekt „Ahlener Osttangente“ zumindest teilweise zu scheitern droht, darf die für diesen Zweck eingeleitete Flurbereinigung fortgeführt werden. Am 4. September zog Robert J. seine Klage gegen das Land NRW vor dem OVG in Münster zurück. Dazu hatte ihm Richterin Dr. Annette Kleinschnittger in der mündlichen Verhandlung geraten, um Kosten zu sparen. Seine Klage wäre sonst abgewiesen worden. „Durch die eingeleitete Flurbereinigung verlieren Sie keine Rechte“, so die Kernaussage der Richterin.

Neue Straße geplant

Auf Antrag der Stadt Ahlen hat die Bezirksregierung Münster (Flurbereinigungsbehörde) Mitte November 2011 beschlossen, eine Flurbereinigung im Ahlener Osten einzuleiten. Mit dem Verfahren will die Stadt die Landverluste durch den geplanten Bau der Osttangente auf viele Eigentümer verteilen und damit auch agrarstrukturelle Schäden heilen.

Die etwa 4,5 km lange Trasse soll ein neues Gewerbegebiet auf dem stillgelegten Gelände der ehemaligen Bergbauzeche Westfalen an die B 58 (Ahlen-Beckum) anbinden. Die Kosten werden auf etwa 12 Mio. € geschätzt.

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst 428 ha mit 50 Eigentümern. Im Februar 2012 wählte die Teilnehmergemeinschaft den dreiköpfigen Vorstand mit Josef Rosendahl als Vorsitzenden.

Angst vor Flächenverlust

Familie J. bewirtschaftet einen Hof mit Milchvieh und Ackerbau in Nähe der geplanten Straße. Der Haupterwerbslandwirt befürchtet den Verlust von bis zu 11 ha Eigentums- und Pachtflächen. Jetzt jedoch ist fraglich, in welchem Umfang die bereits planfestgestellte Osttangente überhaupt gebaut wird. Denn am 6. Mai 2014 hat der Rat der Stadt Ahlen mit Blick auf die fehlenden Fördermittel beschlossen, zunächst nur den ersten der drei Bauabschnitte zu realisieren. Erst wenn das Land wieder Geld bereitstellt, vielleicht 2017/18, könnten die zweiten und dritten Bauabschnitte folgen.

Trotz dieser Unsicherheit sieht das OVG keinen Grund, den Beschluss zur Einleitung der Unternehmensflurbereinigung (§§ 87 bis 89 FlurbG) aufzuheben. Denn der Kläger verliere keine Rechte. Werde die Osttangente wie geplant gebaut, sei die Flurbereinigung für ihn sogar vorteilhaft, so die Richterin, weil er wertgleich in Fläche oder auch Geld abgefunden werden müsse.

Sollte die Straße dagegen nicht oder nicht wie vorgesehen gebaut werden, sodass deren eigentlicher Zweck wegfällt, müsste die Bezirksregierung Münster ein neues Einleitungsverfahren beantragen. Dann müsse man die Flurbereinigung nicht beenden, man könnte sie fortführen, und zwar aus agrarstrukturellen Gründen. „Auch gegen diesen Einleitungsbeschluss könnten Sie wieder Klage erheben, wenn Sie zum Beispiel Nachteile bei der Landabfindung befürchten“, so Dr. Kleinschnittger.

Klageverfahren

Robert J. hat auch gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Osttangente Klage eingereicht. Darüber werden die Parteien in Kürze wieder vor dem OVG Münster verhandeln, zuständig ist jedoch ein anderer Senat.

Ginge es nach dem Anwalt des Landwirtes, Dr. Frank Schulze aus Münster, dann hätte der Flurbereinigungssenat das Klageverfahren aussetzen sollen, bis über die Rechtmäßigkeit des Straßenbaus entschieden ist. Dr. Schulze: „Wir befürchten, dass die Flurbereinigung und die Stadt Ahlen durch künftige oder schon erfolgte Flächenkäufe Fakten schaffen und Landwirt J. dadurch Nachteile erleidet.“ (Az. 9a D 101/11.G) As