Feldhase hat im Januar Schonzeit

Entgegen der Meldung in Folge 52/53 sind Feldhasen folglich vom 1. Januar an zu schonen.
Was aktuell neu zu beachten ist, ist die verkürzte Jagdzeit auf Schalenwild. In der Vergangenheit durfte Schalenwild in NRW, mit Ausnahme der Rehböcke, bis zum 31. Januar bejagt werden. Dieser Termin wurde vorverlegt: Schalenwild einschließlich Schwarzwild darf nur noch bis zum 15. Januar bejagt werden. Einzige Ausnahme sind Frischlinge, also noch nicht einjährige Stücke, die weiterhin ganzjährig bejagt werden dürfen.

Jagdzeiten in NRW

Darauf darf in NRW im Januar die Jagd ausgeübt werden:

  • Wildkaninchen
  • Steinmarder
  • Iltisse
  • Hermeline
  • Füchse
  • Minke
  • Waschbären
  • Marderhunde
  • Ringeltauben
  • Höckerschwäne
  • Grau-, Kanada-, Nilgänse*
  • Rabenkrähen
  • Elstern


Bis zum 15. Januar:

  • Rotwild
  • Dam- und Sikawild
  • Rehwild
  • Muffelwild
  • Schwarzwild
  • Fasane
  • Stockenten


* Grau-, Kanada- und Nilgänse sind am unteren Niederrhein und in der Weseraue geschont. bp


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