EU-Agrarzahlungen im Internet veröffentlicht

Die EU-Mitgliedstaaten sind seit diesem Jahr wieder verpflichtet, neben den juristischen auch die natürlichen Empfänger und die Höhe der ihnen gewährten Agrarzahlungen zu veröffentlichen. Zwischenzeitlich war die Nennung der Zahlungen an natürlichen Personen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt worden. Seit Donnerstag dieser Woche (28. Mai) finden sich die entsprechenden Informationen für Deutschland wieder auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.agrar-fischerei-zahlungen.de .

Backhaus: "Veröffentlichung ist grundsätzlich richtig"

Die wieder eingeführte Veröffentlichung der Agrarzahlungen an natürliche Personen stößt auf unterschiedliche Resonanz. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat die wieder eingeführte Veröffentlichung der Agrarzahlungen an natürliche Personen begrüßt, warnt aber gleichzeitig vor einer Neiddebatte. Dem Minister zufolge ist die Schaffung von mehr Transparenz durch die Einbeziehung natürlicher Personen in die öffentlich zugängliche Datenbank „grundsätzlich richtig“. Auf diese Weise könne jeder sehen, „welches Unternehmen, welche Gemeinde oder welche Personen wie viel Fördergeld und damit Steuergeld aus Brüssel bekommen hat und wie damit die Entwicklung des ländlichen Raums angekurbelt werden konnte“, erklärte Backhaus in Schwerin.

Wer öffentliches Geld bekommen wolle, müsse eine Leistung für die Allgemeinheit erbringen, betonte der Minister. Dies dürfe aber nicht zu einer stärkeren Neiddiskussion führen. Vielmehr sollten die Fördermöglichkeiten der neuen Förderperiode bis 2020 genutzt werden, bei der jeder die gleichen Chancen habe.

Scharfe Kritik vom DBV

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hingegen kritisiert die Veröffentlichung der Daten. Er warnt vor einer missbräuchlichen Verwendung der Daten und sieht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

Die in den Jahren 2009 und 2010 gemachten Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Landwirte durch die namentlichen Veröffentlichung sowohl in ihren Persönlichkeitsrechten als im Hinblick auf den Schutz ihrer Daten wesentlich beeinträchtigt würden. Dies habe damals auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Leider berücksichtige die jetzige nationale Umsetzung der EU-Vorgaben das damalige EuGH-Urteil nicht, erklärte der DBV. So habe das Gericht ausdrücklich eine Prüfung alternativer Formen der Veröffentlichung eingefordert. Dem sei die EU-Kommission jedoch nicht gefolgt. Nach Ansicht des DBV könnte die geforderte Transparenz auch mit anonymen statistischen Angaben über die Direktzahlungsempfänger einschließlich deren Zusammensetzung und Höhe sichergestellt werden.

Greenpeace: "Riesige Geldströme"

Bei der Umweltschutzorganisation Greenpeace stieß die Veröffentlichung der Informationen indes auf Beifall. Nach den Worten des Greenpeace-Landwirtschaftsexperten Martin Hofstetter lassen sich nur durch diese Transparenz die „riesigen Geldströme" kontrollieren und die Steuerzahler darüber aufklären, "wer am meisten von der bisherigen Agrarpolitik profitiert“. AgE


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