EU-Agrarzahlungen: Die Diskussion geht weiter

EU-Agrarkommissar Phil Hogan begrüßt die vor wenigen Tagen erfolgte Veröffentlichung der Empfänger von landwirtschaftlicher Direktzahlungen und von Mitteln der ländlichen Entwicklung.

„Ich hoffe, dass die breite Öffentlichkeit dank dieser neuen Transparenzregeln noch besser verstehen kann, wie die europäische Landwirtschaftspolitik dazu beiträgt, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern“, erklärte Hogan am Rande des informellen Agrarministertreffens in Riga. Landwirte produzierten sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel und müssten dabei höhere Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards erfüllen als ihre Wettbewerber außerhalb der EU. Unterstützung erhielten sie dabei durch das System der Direktzahlungen oder durch Investitionsbeihilfen für einzelne Projekte.

Bei der Veröffentlichung der Subventionen müssen die zuständigen nationalen Behörden - in Deutschland ist das die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - erstmals seit fünf Jahren auch wieder die Namen der betreffenden natürlichen Personen veröffentlichen, sobald die gezahlten Beihilfen 1250 Euro überschreiten.

Bagatellschwelle für Kleinbetriebe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Veröffentlichung wegen Bedenken zum Schutz personenbezogener Daten 2010 vorübergehend auf juristische Personen beschränkt. Die Kommission drängte dann auf Änderungen, die eine Wiederveröffentlichung ermöglichen sollten, und entschied sich für die Einführung einer Bagatellschwelle für Kleinbetriebe. Mit der jetzigen Regelung „wird das Gleichgewicht zwischen Transparenz auf der einen und dem Recht der Begünstigten auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten auf der anderen Seite gewährleistet“, so die Brüsseler Behörde. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Veröffentlichung. AgE