Erleichterung für Schaf- und Ziegenhalter

Die Bundesregierung hat die angekündigten Erleichterungen für schaf- und ziegenhaltende Betriebe im Rahmen der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung auf den Weg gebracht. Die Erste Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung wurde vergangene Woche an den Bundesrat weitergeleitet.

Mit der Verordnung soll auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, jeweils ab dem 1. August eines Antragsjahres die Beweidung durch Schafe oder Ziegen ermöglicht werden. Außerdem sollen beweidete Dämme von Anlagen, die dem Schiffsverkehr dienen, als beihilfefähige Flächen eingestuft werden. Daneben erfolgen durch die Verordnung allgemeine Präzisierungen für Fälle „höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände“.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt setzt auf eine schnelle Umsetzung. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Schafen und Ziegen für das Ökosystem in Deutschland und eine nachhaltige, extensive Landbewirtschaftung seien die praxisgerechte Ausgestaltung der Vorgaben und konkrete Verbesserungen für die Arbeit der Schaf- und Ziegenhalter unerlässlich, betonte der Minister. AgE