Entwurf des Bundesjagdgesetzes liegt vor

Nach der Reform des Landesjagdgesetzes in NRW im vergangenen Jahr gewinnt nun die Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes an Fahrt.

Am vergangenen Mittwoch haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Bundesjagdgesetzes“ vorgelegt. Wahrscheinlich soll noch im März eine Verbändeanhörung stattfinden.
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen einige Regelungen vereinheitlicht werden.

Schießübungsnachweis: Bundesweit soll ein Schießübungsnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden eingeführt werden. Es ist kein Leistungsnachweis mit einer vorgegebenen Trefferzahl vorgesehen. Jäger sollen zukünftig dem Jagdleiter eine schriftliche Bestätigung einer Übungsstätte für jagdliches Schießen vorlegen – und damit den zuverlässigen Schrot- und Kugelschuss belegen. Der Schießübungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.

Bleireduzierte Büchsenmunition: Ein Bleiverbot für Büchsenmunition ist auf Bundesebene nicht vorgesehen. Dem Bund ist wichtig, dass die Büchsenmunition zuverlässig tötet. Gleichzeitig soll die technische Entwicklung der Munition dahingehend gefördert werden, so wenig Blei wie möglich in das Wildbret und die Umwelt abzugeben. Der Stand der Technik soll hier das Kriterium sein. Es wird angestrebt, dass von 2028 an nur noch bleifreie Büchsenmunition zum Einsatz kommt.

Bleifreie Schrotmunition: Diese wird bei der Jagd auf Wasserwild an Gewässern und in Feuchtgebieten vorgeschrieben, um den Bleieintrag in Gewässer zu vermeiden.

Einheitliche Jägerprüfung: Bei der Ausbildung und Prüfung von Jägern und Falknern soll es bundesweit Mindeststandards geben. Bislang variierten die Prüfungen in den Bundesländern. Die neuen Zulassungsvorraussetzungen umfassen Regelungen zu Stundenumfang der Ausbildung und zur höheren Gewichtung Unterrichtsinhalten, wie Wildschadensvermeidung, Fallenjagd, Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit.

Bei der Jägerprüfung muss der Prüfling zum Bestehen jetzt auch im Fach Wildbrethygiene ausreichende Leistungen erbringen. Bislang waren nur die Waffenhandhabung und das Schießen sogenannte Sperrfächer. Die Treffernachweise beim Flintenschießen können auch in der Schießausbildung erbracht werden, sofern im konkreten Fall mindestens Schießübungen auf 250 Tontauben nachgewiesen wurden.
Den einzelnen Bundesländern wird die Möglichkeit offen gehalten, weitere Vorgaben für den Umfang und die Zulassung zur Jägerprüfung festzulegen. Prö

Weitere Details und Informationen, wie sich das Bundesjagdgesetz auf die neuen Vorschriften in NRW auswirken, lesen Sie im nächsten Wochenblatt.