Emmerverschmutzung: "Kein Kavaliersdelikt"

Amtsgericht Paderborn verurteilt Landwirt Bernd R. aus Nieheim wegen unbefugter Gewässerverunreinigung zu 70 Tagessätzen à 15 €.

Im Winterhalbjahr 2015/16 waren in zahlreichen Gewässern des Landes NRW giftige Abwasserpilze gefunden worden.

Das erste Strafverfahren gegen einen Landwirt fand am Montag dieser Woche vor dem Paderborner Amtsgericht statt. Einzelrichter Vondey verhängte gegen Bernd R. aus Nieheim eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 €, also 1050 €. Nach der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass der 54-Jährige die Gewässerverunreinigung (§ 324 Strafgesetzbuch) zumindest billigend in Kauf genommen hatte.

Mit seiner Familie hatte Bernd R. jahrelang einen Milchviehbetrieb bewirtschaftet. Doch am Ende lief es auf dem Hof immer schlechter. Die Eheleute (vier Kinder) wollen sich scheiden lassen. Für Investitionen fehlte das Geld. Inzwischen hat Bernd R. alle Flächen verpachtet, das Milchvieh hat er abgeschafft.

Auffangbehälter zu klein

Der Kreis Höxter hatte den Landwirt erstmals 2008 nach einer Kontrolle aufgefordert, seine Hofentwässerung in Ordnung zu bringen und drei illegale Abflüsse in einen Vorfluter zu verschließen. Das Regenwasser von der befestigten Hoffläche und das Silosickerwasser fließen in einen Auffangbehälter (5 m3) unterhalb der Silos. Doch bei Regen war der Behälter schnell voll. Das Abwassergemisch floss in einen Graben und von da in die Emmer.

Nach einer erneuten Kontrolle (2014) erklärte sich Bernd R. bereit, ein Regenrückhaltebecken zu bauen. Darin wollte er das belastete Wasser auffangen und auf seinen Feldern landbaulich verwerten. Doch diese schon genehmigte Planung setze er nicht um, weil seine Ehe kriselte und kein Sohn den Hof fortführen wollte.

Anzeige beim Kreis

Am 3. Januar 2016 zeigte der Vorsitzende des Fischereivereins Emmer, Rainer H., die Gewässerverschmutzung beim Kreis an, nachdem ein WDR-Mitarbeiter den Abwasserpilz mit einer Unterwasserkamera in der Emmer aufgespürt hatte. Die Polizei ermittelte als Verursacher drei Landwirte aus Nieheim, darunter Bernd R.

Ein Angestellter des Kreises zog Wasserproben. Eine Probe aus dem Abflussrohr der Hofentwässerung von Bernd R. zeigte einen CSB-Wert (chemischer Sauerstoffbedarf) von 150 (der Normalwert liegt bei etwa 20). Das stark sauerstoffzehrende Wasser hatte die Abwasserpilze wachsen lassen und ein Fischsterben verursacht. Ein Teilbereich der Emmer, so Rainer H. als Zeuge vor Gericht, sei bis heute geschädigt. Man treffe dort kaum Fische und die sonst üblichen Kleinlebewesen an.

Recht mildes Urteil

Für den Angeklagten sprach, dass er alles zugab und nicht allein für den Schaden verantwortlich ist (zwei weitere Landwirte warten noch auf ihren Prozess). Auch die Tatsache, dass Bernd R. ein Regenrückhaltebecken bauen wollte, dann aber kein Geld mehr hatte, ließ den Richter milde stimmen. Gegen ihn sprach, dass er bereits zweimal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Diebstahl) und seit 2008 nichts gegen die Einleitungen unternommen hatte.

Der Richter: „Herr R., Sie haben sicher kein Gift in die Emmer geleitet. Doch das Resultat war verheerend. Das Strafverfahren ist beendet. Doch Sie müssen jetzt auch noch die zivilrechtlichen Folgen tragen (Az. 72 Ds 181/16, 20 Js 144/16). As