Einfangen, kastrieren, freisetzen

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat Empfehlungen herausgegeben, wie die Ordnungsbehörden der Kommunen in Zukunft mit einer großen Anzahl an frei laufenden Katzen umgehen können. Die „Musterverordnung“ und die Verwaltungsvorschriften können die Kommunen nutzen, um eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten zu erstellen.

Gegenstand der Verordnung ist das Wohlergehen der freilaufenden Katzen. Nicht im Blick sind etwa Gefahren für Menschen oder für Tierarten wie Singvögel, die von Freigängerkatzen ausgehen. Die Verordnung soll es den Kommunen ermöglichen, in sogenannten Schutzgebieten den unkontrolliert freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit die Behörden dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem Betroffenen Gebiet lebenden Katzen für erforderlich halten. Außerdem können Halter zur Kennzeichnung und Registrierung ihrer frei laufenden Katzen verpflichtet werden.

Opposition: "Ein Aprilscherz"

Katzen, denen kein Halter zugeordnet werden kann sollen untersucht, kastriert und dort wieder freigesetzt werdenen, wo sie gefunden wurden. Der Eigentümer oder Pächter des Geländes muss das Freilassen dulden. Die Kosten soll entweder der Halter oder derjenige tragen, der das Sterilisieren oder Kastrieren in Auftrag gibt. Das Ministerium erwartet, dass durch das Unfruchtbarmachen die Zahl der Katzen mittelfristig abnimmt, weil es keinen Nachwuchs mehr gibt.

Die CDU-Opposition bezeichnete die Verordnung als Aprilscherz. „Die Kommunen sollen nicht nur die verwilderten Katzen zählen, sondern auch noch deren Gesundheitszustand einschätzen – und das bei der aktuellen Überlastung der Städte und Gemeinden mit anderen Aufgaben“, kritisierte CDU-Umweltexperte Rainer Deppe. Prö