Ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung

50 % weniger Lebensmittelverluste – um das zu erreichen, drängt das Land NRW auf eine gesetzliche Initiative des Bundes. Ein Antrag nennt neben Maßnahmen auch Länder, in denen es entsprechende Gesetze bereits gibt.

50 % weniger Lebensmittelverluste – um dieses Ziel zu erreichen, drängt das Land Nordrhein-Westfalen auf eine gesetzliche Initiative des Bundes. Ein Antrag nennt neben Maßnahmen auch andere Länder, in denen es entsprechende Gesetze bereits gibt.

Die Düsseldorfer Landesregierung hat einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Erforderlich seien dabei

  • ein klares Primat einer Weiterverwendung von Lebensmitteln,
  • ein eindeutiger Vorrang der Vermeidung und
  • stofflichen Verwertung von Lebensmittelabfällen.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung aufgefordert werden, gemeinsam mit den Bundesländern eine nationale Strategie zur Verminderung der Lebensmittelverluste mit verbindlichen Reduktionszielen in Deutschland zu erarbeiten.

Einheitliche Strategie fehlt

Zwar gebe es auf Länderebene bereits zahlreiche Initiativen und Projekte zur Verringerung von Lebensmittelverlusten, heißt es in dem Antrag. Es fehle jedoch an einem einheitlichen und zielgerichteten bundesweiten Vorgehen. Ziel müsse es daher sein, bestehende Aktivitäten zu bündeln und Synergien zu schaffen. Einheitliche Standards müssten gesetzt werden, um die angestrebte Verringerung der Lebensmittelverluste um 50 % zu erreichen.

So klappt es in Frankreich und Finnland

In seinem Antrag verweist das Land auf bereits bestehende Regelungen in anderen EU-Staaten.

  • Frankreich: In Frankreich seien große Supermärkte verpflichtet, unverkaufte Nahrungsmittel zu spenden, zu Tierfutter zu verarbeiten oder in die Kompostierung beziehungsweise die energetische Verwertung zu geben.
  • Finnland: Ein ähnliches Gesetz in Finnland gelte nicht nur für Supermärkte, sondern auch für die Außer-Haus-Verpflegung und Großverbraucher wie zum Beispiel Restaurants, Krankenhäuser und Cafés.
  • Italien: In Italien würden die bürokratischen Vorgaben für die Spende von noch verzehrfähigen Lebensmitteln für Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich vereinfacht und zugleich steuerliche Anreize geschaffen. AgE