EEG 2017 ist beschlossene Sache

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 ist unter Dach und Fach. Mit der Novelle werden die Einspeisevergütungen für Sonne-, Wind- und Biomassestrom auf Ausschreibungsverfahren umgestellt.

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche mit der Mehrheit der Regierungsparteien die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Mit der Novelle, kurzfristig in EEG 2017 umbenannt, werden die Einspeisevergütungen für Sonne-, Wind- und Biomassestrom ab 2017 auf Ausschreibungsvverfahren umgestellt.

Dem Gesetz waren zähe Verhandlungen vorangegangen. Vor allem für die Biomasse war ein Todesstoß prophezeit worden. Zuletzt hatte der Wirtschaftsausschuss des Bundestages die vorgesehene Mindestgröße für Bestandsanlagen zur Teilnahme an den Ausschreibungen aufgehoben und somit eine zehnjährige Anschlussförderung für diese Anlagen ermöglicht. Das vorgesehene Höchstgebot darf 2017 bei 16,9 Cent/kWh liegen. Der Wert vermindert sich ab Januar 2018 um jeweils 1 % pro Jahr. Für neue Anlagen gilt ein Gebotshöchstwert von 14,88 Cent/kWh.

Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen dürfen grundsätzlich weiter errichtet werden. Damit Gebote für solche Anlagen möglich sind, müssen die Bundesländer Verordnungen erlassen, die eben diesen Bau erlauben. Das bayerische Wirtschaftsministerium will diese Möglichkeit nutzen.

Licht und Schatten

Für Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wurden „alle wesentlichen Rahmenbedingungen geschaffen“, um die nächste Phase der Energiewende zu beginnen. Trotz „mancher Erfolge im Detail“ sieht CSU-MdB Josef Göppel hingegen Anlass zu grundsätzlicher Kritik am gebremsten Verlauf der Energiewende. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel kritisiert die Verschiebung des Windenergieausbaus in Nord- und Ostsee in die zweite Hälfte der 2020er-Jahre. Er befürchtet eine Verteuerung des Ausbaus, „weil Kostenersparnisse und Effizienzsteigerungen nur bei kontinuier­lichem Ausbau erzielbar“ seien.

Aus Sicht der Solarwirtschaft ist das EEG 2017 „Ausdruck zaghafter Korrekturen und verpasster Chancen“. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), Carsten Körnig, wirft der Bundesregierung vor, den Ausbau der Photovoltaik kilowattweise zu steuern. Der Wirtschaftsrat der CDU wettert erneut gegen „preistreibende Regionalisierungsinstrumente und Bagatellgrenzen sowie überzogene Vorgaben für einzelne Technologien“.

Verbände sind zufrieden, aber…

Bauernverband, Bundesverband Bioenergie sowie der Fachverband Biogas und der Fachverband Holz­energie (FVH) begrüßen die Verbesserungen für Bestandsanlagen. Es gebe erstmals einen Ansatz, den Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern. Weiter kritisch sehen die Verbände allerdings die Gebotshöchstpreise bei den Ausschreibungen. Mittelfristig fordern sie eine deutliche Anhebung des Volumens. Gepocht wird weiter auf eine Berücksichtigung der Anlagengröße mittels Korrekturfaktoren.

Was bei anderen erneuerbaren Technologien gang und gäbe sei, habe für die Bioenergie bisher nicht durchgesetzt werden können, resümierte Udo Hemmerling, stellvertretender DBV-Generalsekretär. FVH-Sprecher Frank Scholl begrüßt, dass sich Bioenergieanlagen, die mit Frischholz und Industrierestholz betrieben werden, künftig an den Ausschreibungen beteiligen können. Regelungen für Altholzanlagen fehlten dagegen bislang.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) fordert, dass die für die Ausschreibungsverfahren erforderliche Rechtsverordnung „zeitnah und unbürokratisch“ erlassen werde. Begrüßt werden die auch für die Agrargenossenschaften durch das Ausschreibungsmodell für Biomasse erschlossenen zusätzlichen Perspektiven und Einnahmequellen. Die Beteiligung von Bestandsanlagen sollten die Betreiber nach Ansicht des DRV nutzen, um in die Umrüstung auf eine flexible Steuerung oder in die Errichtung von Wärmenetzen zu investieren.

Steigt die EEG-Umlage?

Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, kritisiert die Absicht, den Ökostromanteil auf 45 % festzuschreiben. Berlin sollte vielmehr den bewährten dynamischen Ausbau fortschreiben. Dr. Carsten Rolle vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürchtet einen weiteren Anstieg der EEG-Umlage. Zugleich fordert der BDI eine Auffangregelung für Unternehmen, die bei der EEG-Umlage begünstigt sind, aber zum Beispiel wegen rückläufigen Stromverbrauchs unter den Schwellenwert fallen.

Werden die Ausschreibungen tatsächlich dazu führen, dass die Kosten bei der Stromerzeugung sinken, die Mengen besser gesteuert werden und die Akteursvielfalt erhalten bleibt? Prof. Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung bezweifelt dies. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass niedrigere Vergütungshöhen dadurch keinesfalls sicher seien. AgE


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