Düngung wird weiter eingeschränkt

Die neue Düngeverordnung bringt Restriktionen für die organische Düngung mit sich. Ende des Jahres soll die Novelle abgehakt sein.

Freude kam nicht auf beim Vortrag von Dr. Werner Kloos. Der Beamte aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium informierte am Dienstag die Mitglieder des WLV-Landesverbandsausschusses über die geplanten Änderungen bei der Düngeverordnung. Auf einen knappen Nenner gebracht: Die Stickstoffdüngung muss bald noch genauer und vor allem knapper berechnet werden, außerdem werden die Sperrfristen für Gülle und Festmist ausgeweitet. Wenn alles planmäßig abläuft, könnte die neue Verordnung zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Alles nicht streng genug?

Die Überarbeitung der Vorschriften geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück. Die Behörde bemängelt, dass die deutschen Vorschriften nicht ausreichten. Künftig soll deshalb ein einheitliches und verbindliches Sollwertesystem für alle Kulturen mit standortspezifischen Obergrenzen gelten. Dabei spielen neben dem Ertragsniveau auch der Nmin-Vorrat, die Vorfrucht und der Humusgehalt des Bodens eine Rolle.

Für Festmist soll eine Ausbringungssperrfrist für die Monate Dezember und Januar erlassen werden. Die Sperrfrist für Gülle auf Grünland und Ackerland soll außerdem künftig vier Monate betragen und vom 1. Oktober bis zum 31. Januar reichen. Abgesehen von Ausnahmen, darf nach der Ernte der Hauptfrucht keine Gülle mehr aufgebracht werden. Auch die Vorschriften für die Gülleausbringung auf stark geneigten Flächen und in der Nähe von Wasserläufen werden verschärft. Und die Derogationsregelung für Grünlandbetriebe, nach der die Grenze von 170 kg N je ha unter bestimmten Bedingungen aufgeweicht wird, bleibt zunächst ausgesetzt.

Derogationsregelung für Gärreste?

Stattdessen könnte eine Erleichterung für Biogasbetriebe Platz greifen: Hier scheint es möglich zu sein, eine Anhebung auf 250 kg N je ha zu genehmigen, so Dr. Kloos. Hintergrund hierzu: Die Gärreste aus Biogasanlagen unterliegen nicht der EU-Nitratrichtlinie. ri