Karten im Internet

Düngeverordnung: Welche Flächen sind betroffen?

Die geplante Verschärfung der Düngeverordnung bringt viele Betriebe in Bedrängnis. Aber wo genau ist wer betroffen? Das erfährt man beim Blick auf eine kostenfreie Karte im Internet. Sie ist nicht leicht zu finden. Wir zeigen den Pfad.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Umweltministerium haben einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der Folgendes vorsieht: Der Nährstoffvergleich und der zulässige Kontrollwert sollen gestrichen und durch eine Aufzeichnungs­pflicht der tatsächlichen Düngung ersetzt werden. Der errechnete Düngebedarf darf mit den Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden. Das gilt deutschlandweit.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen

Für die sogenannten roten, mit Nitrat belasteten Gebiete wurden der EU-Kommission zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
  • Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 % abgesenkt.
  • Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger muss zukünftig schlagbezogen berechnet werden. Für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg N/ha.

Wenn eine Sommerkultur wie beispielsweise Mais oder Zuckerrüben angebaut wird, die erst im Frühjahr ausgesät wird, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden, damit der Boden über Winter mit einer Pflanzendecke bedeckt ist.

Betroffen von den Verschärfungen wären nicht nur Tierhalter oder Biogaserzeuger. Wenn die Berliner Vorschläge so umgesetzt werden, sind alle Betriebe in den „roten Gebieten“ betroffen: Auch reine Ackerbauern ohne Wirtschaftsdünger oder kleine Neben­erwerber müssten dann mit der Düngung um 20 % unter dem Bedarf der Pflanzen bleiben.

So finden Sie die Karte
Für die Landwirte ist daher wichtig, in welche Kategorie ihre Flächen fallen. Das erfährt man beim Blick auf eine im Internet einsehbare, interaktive Karte der Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW (ELWAS-WEB). Für den Privatgebrauch ist die Anwendung kostenfrei. Die Seite ist unter dieser Adresse aufrufbar: www.elwasweb.nrw.de. Dort dann dem Pfad „Karte“ (Reiter oben links) > „Grundwasser“ > „Grundwasserkörper“ > „Gebiete nach § 13 Düngeverordnung“ folgen und das Häkchen bei „Belastete Gebiete durch Nitrat (§ 13 DüV)“ setzen. Anschließend lässt sich die Karte bis auf einen Maßstab von etwa 1 : 500 vergrößern, um die eigenen Flächen zu finden.

Kundgebung am Domplatz

Großkundgebung von WLV und RLV in Münster

von Nachrichtendienst Agra-Europe

Wird die Düngeverordnung erneut verschärft, gefährdet das die Existenz vieler Betriebe. Mit einer Großkundgebung am Donnerstag, dem 4. April, vor dem Dom in Münster wollen die Landwirte darüber...