Direktzahlungen wurden vorschriftsmäßig verwendet

Die Direktbeihilfen sind im EU-Haushaltsjahr 2010 ohne wesentliche Unregelmäßigkeiten an die Landwirte ausgezahlt worden. Zu diesem Schluss gelangt der Europäische Rechnungshof in seinem neuen Jahresbericht, der am vergangenen Donnerstag in Brüssel vorgestellt wurde.

Problematisch bleibt weiterhin die Verwendung der Mittel für die ländliche Entwicklung. Dort waren mehr als die Hälfte der stichprobenartig geprüften Transaktionen fehlerbehaftet, insbesondere aufgrund überhöhter Flächenangaben durch die Begünstigten. Schwachstellen bei den Flächenvermessungen wurden insbesondere in Bulgarien, Tschechien, Griechenland, den Niederlanden und Rumänien gefunden. Der Rechnungshof empfiehlt für die Zukunft insbesondere die verpflichtende Verwendung von Luftbildern mit einheitlichem Maßstab und die Aktualisierung dieser Bilder im Flächenidentifizierungssystem. Ferner werden bessere Vor-Ort-Kontrollen und eine angemessene Berichterstattung angemahnt.

Insgesamt lag die Fehlerquote im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bei 2,3 %. Dieser Wert bewegt sich auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Bei den Kohäsions- und Strukturfonds war die Fehlerquote mit 7,7 % deutlich höher. Die Gesamtfehlerquote über alle Ausgaben hinweg betrug 3,7 %. AgE