Digitales Jagdkataster im Kreis Gütersloh

Für Jagdgenossenschaften bietet der Kreis Gütersloh mit dem digitalisierten Jagdkataster etwas Neues. Damit kann der Jagdbezirk mit seinen äußeren Grenzen und den befriedeten Bezirken digital erfasst und kartografisch dargestellt werden.

Zum Hintergrund: Laut Landesjagdgesetz sind die Jagdgenossenschaften verpflichtet, ein sogenanntes Jagdkataster zu führen. Dieses muss die Jagdgenossen, die ihnen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücke sowie deren Größe beinhalten. Doch die Kunst in der Praxis ist es, das Jagdkataster auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung (Geodatenmanagement) des Kreises Gütersloh bietet interessierten Jagdgenossenschaften und Eigenjagdinhabern die Möglichkeit, ihren Jagdbezirk mit den äußeren Grenzen und den befriedeten Bezirken digital zu erfassen und kartografisch darzustellen. Im Ergebnis bekommt die Genossenschaft zwei Karten ihres Jagdbezirks sowie eine Liste mit den Grundstückseigentümern, deren Flächen und Flächengrößen.

Als Anreiz für die Revierinhaber bezuschusst der Kreis das Projekt. Wie Dr. Wolfgang Schwentker, Leiter der UJB im Kreis Gütersloh, erläutert, werden pro Jahr acht Reviere gefördert, die statt der eigentlichen 800 €, die das digitalisierte Jagdkataster kostet, im ersten Jahr nur 500 € bezahlen müssen. Der Zuschuss des Kreises sinkt allerdings in den Folgejahren um jeweils 50 €.

Das Ganze erfordert auch Mit- bzw. Vorarbeit seitens der Jagdgenossenschaft bzw. des Eigenjagdinhabers. Sie erhalten zunächst eine Karte im Maßstab 1 : 2500, in die flurstücksscharf der Grenzverlauf des Jagdbezirkes sowie befriedete Bezirke von Hand einzuzeichnen sind. Die Karte wird anschließend vom Geodatenmanagement eingescannt und dient als Grundlage für die Digitalisierung.

Steht nach neun Jahren eine Neuverpachtung des Jagdbezirkes an, ließe sich laut Schwentker mithilfe des digitalen Jagdkatasters ohne großen Aufwand eine aktuelle Liste der Grundeigentümer erstellen. bp