Die Pflicht des Tierhalters



Ein Schild warnt „Vorsicht, bissiger Hund“. Trotzdem betritt ein Spaziergänger die Weidefläche – und wird vom Herdenschutzhund gebissen. Ein klarer Fall: Der Spaziergänger ist selbst schuld, weil er das Schild missachtet hat. Oder? „Ich muss als Hundehalter dafür Sorge tragen, dass mein Hund niemanden beißt. Warnschilder reichen im Zweifel nicht aus“, stellte Dr. Christian Halm klar. Der Fachanwalt für Agrarrecht aus Neunkirchen beschäftigt sich in seiner Praxis mit vielen Haftungsfragen.

Wer Tiere hat, der ist für sie und eventuelle Schäden, die von ihnen verursacht werden, verantwortlich – unabhängig vom Verschulden. Diese sogenannte Ersatzpflicht fällt dann weg, wenn das Tier dem Beruf/der Erwerbstätigkeit/dem Unterhalt des Tierhalters dient. Die Haltung muss also mindestens ein Nebenerwerb sein und kein reines Hobby, betonte Dr. Halm bei der Delegiertenversammlung des Schafzuchtverbandes NRW am vergangenen Mittwoch.

Darüber hinaus muss der Schafhalter nachweisen, dass er alles mögliche getan hat, um Schäden durch seine Tiere abzuwenden. Das bedeutet bei der Weidehaltung unter anderem eine vernünftige Einzäunung. Hunde sind so zu halten, dass sie andere Menschen nicht gefährden können. „Wenn ich weiß, dass regelmäßig Spaziergänger über meine Flächen laufen, kann ich dort keinen Hund frei herumlaufen lassen, der beißt“, so Dr. Halm sinngemäß. „Fragen Sie sich immer, was würde der sorgfältige, an alles denkende Schäfer tun, um Schäden an anderen zu verhindern“, riet er den Zuhörern. hu

Einen ausführlichen Bericht über die Delegiertenversammlung lesen Sie in Wochenblatt-Folge 45/2014.