Das ist kontraproduktiv!



Flächen, auf denen Landwirte Agrarumweltprogramme, Wasserkooperationen, Vertragsnaturschutz, Umwelt- und Naturschutzprogramme freiwillig durchführen, müssen nach den Vorstellungen der EU-Kommission als Dauergrünland eingestuft werden und verlieren damit ihren Status als Ackerland. Der Deutsche Bauernverband kann hierüber nur den Kopf schütteln. „Bei den Landwirten führt dies zu einem fundamentalen Vertrauensverlust in den kooperativen und freiwilligen Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz“, schreibt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken den Agrarministerien der Bundesländer sowie dem Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium. Dies wäre ein enormer Rückschlag für den Umwelt- und Naturschutz in Deutschland. Deshalb sollten die Ministerien von Bund und Ländern eine Initiative auf europäischer Ebene starten, damit solche Flächen auch weiterhin als Ackerland eingestuft werden, forderte Krüsken.

Die EU-Kommission stützt sich mit ihrer veränderten Interpretation des Dauergrünlandbegriffes auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Das oberste europäische Gericht hatte geurteilt, dass Flächen, auf denen wechselnde Ackerfutterkulturen wie Ackergras oder andere Grünfutterpflanzen über einen Zeitraum von 5 Jahren angebaut werden, den Status als Dauergrünland erhalten. Damit werden Ackerfutterpflanzen im Rahmen von Fruchtfolgen nicht mehr als solche anerkannt.

Ackerstatus wird aberkannt

Überraschend und aus Sicht des Berufsstandes nicht nachvollziehbar hat die EU-Kommission darüber hinaus verschärfend klargestellt, dass diese sogenannte 5-Jahres-Regelung nun auch für Ackerflächen gilt, die aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen wurden und begrünt sind. Damit greife die EU-Kommission in erheblichen Maße in den seit mehr als 20 Jahren bestehenden Grundkonsens der Agrarumweltpolitik ein, dass die im Rahmen freiwilliger Programme bewirtschafteten Flächen ihren Status als Ackerland behalten, so DBV-Generalsekretär Krüsken.

Landwirte hatten bisher die Gewissheit, ihre Flächen nach Beendigung von freiwilligen Umwelt- und Naturschutzprogrammen im Ackerstatus zu behalten. Die sogenannte Rückholklausel wird mit dieser restriktiven Auslegung der EU-Kommission vollständig ausgehebelt. Gibt es hier keine Lösung, sind die Landwirte gezwungen, diese Flächen regelmäßig umzubrechen, kritisiert der DBV.