Das Ende des Waldes, wie wir ihn kannten?

Wird Beeren sammeln im Wald verboten? Ebenso die Jagd, das Wandern und der Einschlag von Holz? Das befürchten die Kommunen, wenn das Bundesumweltministerium mehr als 300 Waldgebiete im Land zur geschützten „Wildnis“ erklärt.

Wird das Sammeln von Beeren und Pilzen im Wald verboten? Ebenso die Jagd, das Wandern und der Einschlag von Holz? Die Kommunen befürchten solche Einschränkungen, wenn das Bundesumweltministerium mehr als 300 Waldgebiete im Land zur geschützten „Wildnis“ erklärt.

Vor einem „wirtschaftsfeindlichen deutschen Sonderweg“ bei der Ausweisung von Wildnisgebieten im Wald hat der Städte- und Gemeindebund die Bundesregierung gewarnt. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, und Winfried Manz, Vorsitzender des DStGB-Ausschusses waldbesitzender Kommunen, kritisierten die Pläne des Bundesumweltministeriums zur Umwandlung großer deutscher Waldgebiete in Wildnis.

Diese Pläne lassen nach Darstellung des kommunalen Dachverbandes wissenschaftliche und internationale Entwicklungen weitgehend außer Acht. Außerdem stünden sie im Gegensatz zur offiziellen Linie auf europäischer Ebene, heißt es in einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, die auf der Bundestagung des DStGB-Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“ in Iphofen verabschiedet worden ist.

"Gravierende Veränderungen" für Bürger, Waldbesitzer und Kommunen

Nach Angaben des kommunalen Dachverbandes arbeiten das Bundesumweltministerium und Umweltverbände auf die Errichtung von Wildnisgebieten in derzeit 337 großen Waldgebieten in Deutschland hin. Bis 2020 sollen Kommunen 10 % ihrer Wälder aus der forstlichen Nutzung nehmen und für Wildnis zur Verfügung stellen.

„Sollten die Pläne des Umweltressorts verwirklicht werden, müssen sich Bürger, Waldbesitzer und Kommunen auf gravierende Veränderungen einstellen“, warnten Manz und Landsberg. „Wildnis nach EU-Standards“ bedeute das Verbot des Tourismus, der Forst-, Land- und Weidewirtschaft, der Jagd sowie der Waldbrand- und Borkenkäferbekämpfung. Das Sammeln von Beeren- und Pilzen sei ebenfalls untersagt; außerdem müssten Gebäude und Straßen in den Kernzonen beseitigt werden.

Kein deutscher Sonderweg

Manz und Landsberg wiesen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Sachverständigenrats für Umweltfragen auch zu wirtschaftlichen Konflikten mit Kommunalwäldern kommen könnte. So erwirtschafteten einige Kommunen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Einkünfte durch die Holznutzung. Eine durch die Ausweisung von Wildnisgebieten resultierende Verknappung habe auch Auswirkungen auf die zuliefernden und weiterverarbeitenden Betriebe.

Nach Darstellung von Manz und Landsberg lehnen die waldbesitzenden Kommunen aus diesen Gründen einen „deutschen Sonderweg“ bei der Etablierung von Wildnisgebieten ab. Der DStG hat das Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten, ein geeignetes Institut mit der Berechnung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten der Wildnispläne des Bundesumweltministeriums zu beauftragen.

Von den 11,4 Mio. ha Wald in Deutschland befinden sich laut Städtebund 48% in Privatbesitz. 29% im Eigentum der Länder, 19% im Eigentum von Körperschaften und 4% im Eigentum des Bundes. AgE/Str.