Bundeswaldgesetz ist novelliert

Die Novelle des Bundeswaldgesetzes ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat hat dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes zugestimmt. Zuvor hatte der Bundestag den Regierungsentwurf durchgewunken.

Die Novelle des Bundeswaldgesetzes ist unter Dach und Fach. Der Bundesrat hat dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes zugestimmt. Zuvor hatte der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen den Regierungsentwurf unverändert beschlossen.

Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes zur gebündelten Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg. Danach steht die zentrale Vermarktung unter dem Dach der staatlichen Forstverwaltung im Widerspruch zum Wettbewerbsrecht.

Aufgrund der Gesetzesänderung fallen bestimmte forstliche Dienstleistungen, die nicht der Holzvermarktung im engeren Sinne zuzurechnen sind, künftig nicht mehr unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dazu zählen der Waldbau, das Holzauszeichnen sowie die Holzernte und die Bereitstellung des Rohholzes einschließlich seiner Registrierung. Ziel ist es, auf diese Weise die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes durch staatliche Forstverwaltungen in den Ländern auch in Zukunft zu gewährleisten. AgE