Bundesjagdgesetz geändert

Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJG) zugestimmt. Damit ist es wieder zulässig, halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbaren Magazinen zu verwenden.

Die nun verabschiedete Änderung des Bundesjagdgesetzes tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das kann etwa acht bis zehn Tage dauern. Mit der Änderung wird die jagdrechtlich zulässigen Verwendung von halbautomatischen Jagdwaffen mit wechselbaren Magazinen wieder hergestellt. Das überraschende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März dieses Jahres ist damit gegenstandslos.

Die jetzt beschlossene Gesetzesfassung lautet: „Es ist verboten, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen."

Damit ist es nun ausdrücklich zulässig, mit halbautomatischen Langwaffen auf Wild zu schießen, wenn die Waffe mit insgesamt höchstens drei Patronen geladen ist. Dass die Waffe auch ein größeres Magazin aufnehmen kann, ist aus rechtlicher Sicht unschädlich.

Gescheitert ist der vom Deutschen Jagdverband vorangetriebene Versuch einer „kleinen Novelle“ des BJG. Hier waren unter anderem einheitliche Mindeststandards für die Jägerausbildung, bundeseinheitliche Regelungen zu einem Schießübungsnachweis (für Schrot und Kugel) sowie Regelungen zur Bleiminimierung von Büchsenmunition geplant. Bereits innerhalb der Regierungskoalition gab es dazu kein Einvernehmen. bp