Bürgschaft für Milchviehbetriebe

Ab 2. Januar 2017 können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Bürgschaften für Liquiditätssicherungsdarlehen an Milchviehbetriebe beantragt werden.

Das bis Ende 2018 befristete Förderangebot des Bundes soll Milchviehbetrieben den Zugang zu Liquiditäts- sicherungsdarlehen erleichtern.

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 300 000 Euro je Betrieb, die Bürgschaftsquote liegt bei 50 %. Die Laufzeit der Bürgschaft entspricht der des verbürgten Darlehens.

Anträge auf Bürgschaften stellen die Hausbanken der Betriebe bei der Rentenbank.
Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vor- gegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.

Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. Rentenbank