Brüsseler Hilfspaket läuft an

Wie die Brüsseler Behörde am vergangenen Freitag mitteilte, unterstützten die EU-Mitgliedstaaten mehrere Rechtsvorschläge im zuständigen Verwaltungsausschuss.

Damit kann die Behörde diese Texte innerhalb von Tagen formell annehmen. Insbesondere wird die Behörde jetzt schnell einen Delegierten Rechtsakt zur Gewährung von insgesamt 420 Mio. € an Sonderhilfen verabschieden.

Deutschland erhält aus diesem Topf bekanntlich 69,2 Mio. €, die die Bundesregierung hauptsächlich für Zinsverbilligungen verwenden will, um den Landwirten Liquidität zu verschaffen. Ferner stellt die EU die Weichen für die vorgezogene Auszahlung von bis zu 70 % der Direktzahlungen und bestimmter Mittel aus der ländlichen Entwicklung bereits ab Mitte Oktober.

Daneben kann die Kommission eine neue Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver mit verlängerten Laufzeiten finalisieren und eine weitere Beihilfe für die Rückhaltung von Käse anbieten. Für deutsche Molkereien ist in der jetzt bewilligten Fassung zunächst eine Obergrenze von 23 626 t Käse vorgesehen. Insgesamt wurden 100 000 t auf die Mitgliedstaaten verteilt. Mengen, die nach drei Monaten nicht genutzt wurden, werden neu vergeben. Außerdem darf die Kommission eine Aufstockung der Mittel für die Absatzförderung um 30 Mio. € auf den Weg bringen. Davon sind 70 % für die Bearbeitung von Drittlandsmärkten vorgemerkt.

Noch ausstehen hingegen die geplante Neuauflage einer privaten Lagerbeihilfe für Schweinefleisch einschließlich Speck sowie die Nahrungsmittelhilfe für Flüchtlinge. AgE


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