Brüssel will Tierarzneimittelrecht modernisieren



Dazu hat sie am gestrigen Mittwoch zwei Vorschläge präsentiert, die auf eine stärkere Angleichung der bisherigen nationalen Vorschriften abzielen. Der Abbau bestehender Vermarktungshürden zwischen den Mitgliedstaaten soll dafür sorgen, dass Nutz- und Heimtierhaltern in Zukunft eine größere Auswahl geeigneter Tierarzneimittel zu geringeren Preisen zur Verfügung steht.

Insbesondere das Angebot für Nischenarten wie Bienen, Ziegen, Puten oder Fische soll verbessert werden. Die bestehenden Regeln bremsen nach Ansicht der Kommission die Innovation.

Handel wird erleichtert

Im Einzelnen werden die Zulassungsbestimmungen für Tierarzneimittel angepasst, um es Unternehmen zu ermöglichen, ein Produkt auf dem gesamten EU-Binnenmarkt zu verkaufen. Ferner plant die Kommission, die Vorschriften zur Kontrolle negativer Effekte der Arzneimittel zu vereinfachen. Für Nischenmärkte sollen Sonderbestimmungen greifen.

Darüber hinaus wird der Datenschutzzeitraum für Innovationen verlängert, um Unternehmen einen größeren Entwicklungsanreiz zu geben. Außerdem soll der Internethandel für nicht verschreibungspflichtige Medikamente erleichtert werden.

Antibiotika-Resistenzen eindämmen

Ein weiteres Hauptziel der Vorschläge ist die Eindämmung der Antibiotikaresistenz von Krankheitserregern durch die unsachgemäße Anwendung antimikrobieller Substanzen in der Tierhaltung. Unter anderem wird die Gabe von Arzneifuttermitteln zur Vorbeugung von Krankheiten oder als Wachstumsförderer verboten.

Gleichzeitig soll ein EU-weiter Rückstandshöchstwert für Tierarzneimittel in herkömmlichem Futter eingeführt werden. Schließlich sind schärfere Vorgaben zur Verschreibung und Benutzung von Futtermitteln mit Antibiotika vorgesehen. Die Vorschläge der Kommission müssen jetzt von Rat und Europaparlament begutachtet werden. AgE


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