Bioschweine falsch gefüttert

Ein Ökolandwirt hatte seine 650 Schweine mit Misch­futter gefüttert, das Spuren (1,7 %) von gentechnisch veränderten Sojabohnen enthielt. Daraufhin verweigerte die Kontrollstelle ihm das Biosiegel.

Höchstens acht Tage lang bekamen die Schweine das Genfutter. Dennoch wollte die Kon­trollstelle – der Verein Grünstempel Ökoprüfstelle – dem Landwirt das Biosiegel verwehren: Bioschweine dürften kein Genfutter bekommen.


100.000 € Schaden?

Dem Schweinezüchter drohten Verluste von über 100.000 €. Den Kampf um sein Biosiegel führte der Mann im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Doch die Justiz verhalf ihm und seinen Schweinen nicht zum Biozertifikat.

Die Kontrollstelle habe es dem Schweinezüchter zu Recht verweigert, so die Richter. Schweine, die gentechnisch verändertes Futter gefressen hätten, dürften nicht als Ökoware vermarktet werden. Ob der Landwirt dafür verantwortlich sei, spiele keine Rolle.

Verbraucher schützen

Biosiegel dienten dem Schutz der Verbraucher. Sie vertrauten darauf, dass bei ökologischer Zucht keine „genetisch veränderten Organismen“ verwendet würden. Um das Vertrauen in die ökologische Produktion zu sichern, müsse das Biosiegel auch bei einer geringen Menge Genfutter verwehrt werden. Die Höchstgrenze dafür liege bei 0,9 % Gen-Bestandteilen im ­Futter.

Das Futtermittel habe den Vorschriften ökologischen Landbaus nicht entsprochen. Ausweislich der eigenen Deklaration des Futtermittelhändlers und -herstellers enthielt es nicht nur 1,7 % gentechnisch veränderte Sojabohnen. Zudem stammten 15 % der Zutaten nicht aus ökologischem Anbau (12 % Rapsexpeller und 3 % Zuckerrohrmelasse).

Letztlich sei für den Verlust des Landwirts der Verkäufer des Futters verantwortlich. Ihn könnte der Ökobauer auf Schadenersatz verklagen, empfahl das Gericht (Az. 4 B 24/07). jur-press