Betriebshilfe im Pflegefall



Das sieht der Regierungsentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor, den das Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen hat. So soll der Anspruch auf Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmer auf eine bis zu zehntägige Auszeit ausgeweitet werden, um eine akut auftretende Pflegesituation in der Familie bewältigen zu können.

Pflege in der Familie
In Deutschland sind derzeit rund 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden rund 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige unterstützt.

Betriebshilfe, also eine Ersatzkraft, ist in landwirtschaftlichen Betrieben anstelle einer Lohnersatzleistung unerlässlich, heißt es in einer Pressemeldung des Bundeslandwirtschaftsminsteriums. So kann der Ausfall einer Arbeitskraft kompensiert und das Unternehmen weitergeführt werden. "Für die landwirtschaftlichen Familien ist es von großer Bedeutung, dass sie auch unter diesen Schutz gestellt werden", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Die Betriebshilfe wird im Regelfall von der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) organisiert. Für Beschäftigte außerhalb der Landwirtschaft soll die Auszeit über eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, ermöglicht werden.

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