Beihilfen für Obst- und Gemüseanbauer



Die EU-Kommission hat die angekündigten Beihilfen für verderbliches Obst und Gemüse aufgrund der russischen Einfuhrbeschränkungen weiter konkretisiert und auf den formellen Weg gebracht. Wie die EU-Behörde am vergangenen Freitag mitteilte, hat sie formal den Text des Delegierten Rechts­aktes über die beschlossenen 125 Mio. € angenommen.

Um zu verhindern, dass die Mittel, wie von einigen Produzenten befürchtet, nicht von der größten Produktgruppe Äpfel und Birnen aufgezehrt werden, begrenzt die Kommission die Beiträge für den Bereich Äpfel und Birnen auf maximal 82 Mio. € und damit etwa auf zwei Drittel der Gesamtsumme.

Vom 18. August bis 30. November erhalten die Produzenten nun Erstattungen bei der Rücknahme von Früchten oder dem Unterlassen der Ernte. Laut aktualisierter Liste der EU-Kommission sind davon Tomaten, Karotten, Kohl, Paprika, Blumenkohl, Salatgurken, Einlegegurken, Pilze, Beeren­obst, frischen Tafeltrauben, Kiwis, Äpfel und Birnen sowie nach dem letzten Update auch Broccoli und Pflaumen betroffen.

Wenn die Ware kostenlos an Bedürftige abgegeben wird, will die EU vollständig die Erstattung übernehmen. Wird erst gar nicht geerntet oder lediglich die Ernte kompostiert, übernimmt die EU bei Mitgliedern von Erzeugerorganisationen 75 % und bei allen anderen Produzenten 50 % der Erstattungskosten. Die erlaubten Erstattungsbeträge sind im Anhang der EU-Durchführungsverordnung 701/2012 aus dem Jahr 2012 aufgeführt.

Verbände fordern weitere Hilfen

Währenddessen haben die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) zusätzliche Hilfen für die EU-Landwirtschaft als Reaktion auf das von Russland gegen europäische Agrarexporte verhängte Embargo gefordert. Die Lebensgrundlage der Erzeuger sei in Gefahr, und die Preise erreichten einen Tiefststand. Angesichts des Preis­einbruchs der Erzeugerpreise um teilweise bis zu 50 % werde das geschnürte Hilfspaket nicht ausreichen. Andere vom Embargo betroffene Sektoren wie der Milchsektor benötigten ebenfalls Unterstützung.

Die EU-Kommission hatte den Obst- und Gemüseerzeugern zunächst 125 Mio. € für Krisenmaßnahmen bereitgestellt; zusätzlich gibt es 20 Mio. bis 30 Mio. € zur Abmilderung der Steinobstkrise, die sich durch den Importstopp verschärft hat.

270 Mio. € Kosten durch Einfuhrstopp

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die möglichen direkten Folgekosten des russischen Einfuhrembargos für die deutschen Agrarexporteure nach unten korrigiert. Nach aktuellen Berechnungen des Agraressorts dürften sich die Ausfuhrverluste im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft nicht – wie zunächst befürchtet – auf rund 595 Mio. € belaufen, sondern bei schätzungsweise 268 Mio. € liegen.

Die deutliche Korrektur ist zurückzuführen auf eine methodische Änderung bei der Kalkulation der Handelseffekte für Fleisch und Milchprodukte. Das Berliner Agrar­ressort wählt für seine „Betroffenheitsanalyse“ nicht mehr das Kalenderjahr 2013 als Referenzsituation, sondern den Dreimonatszeitraum von März bis Mai 2014, für den die letzten aktuellen Handelsdaten verfügbar sind.

Mit dem Bezug auf den aktuelleren Handelszeitraum will das Ministerium berücksichtigen, dass in den ersten Monaten des laufenden Jahres die Ausfuhr von Fleisch und Milcherzeugnissen nach Russland wegen veterinär- und hygienerechtlicher Einfuhrbeschränkungen bereits spürbar rückläufig war und sich somit für das Kalenderjahr 2014 auch ohne das jüngste Embargo der Russen ein deutlicher Einbruch der Exporterlöse ergeben hätte. AgE