Bald 50 % weniger Straßenbaubeitrage ?

Das Eckpunktepapier der CDU- und FDP-Fraktionen zu den Straßenbaubeiträgen liegt vor: Bei Anliegerstraßen sollen Grundeigentümer 40 %, bei Haupterschließungsstraßen 30 % der Ausbaukosten tragen.

Auch Bauernfamilien in NRW hatten in den vergangenen Monaten die Volksinitiative zur „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“ unterschrieben. Rund 500.000 Bürger protestierten gegen die hohe Belastung, die nach dem Ausbau einer Straße auf die Anlieger zukommt. 210.000 € sollte zum Beispiel Familie Wille in Bünde- Dünne, Kreis Herford, für den Ausbau der Klusstraße zahlen, wie in Wochenblatt-Ausgabe 41/2018 berichtet.

Anhörung im Landtag

Nach einer Expertenanhörung im Landtag Anfang Juni haben sich die Regierungsparteien aus CDU und FDP auf ein Eckpunktepapier zur Neugestaltung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verständigt. Es sieht keine Abschaffung der Beiträge vor. Die Grundstückseigentümer sollen nach den Willen von CDU und FDP im Schnitt jedoch um bis zu 50 % entlastet werden. Eine vollständige Befreiung, von SPD und AfD gefordert, hätte die Kommunen und das Land NRW vor zu große finanzielle Probleme gestellt, hieß es.

Ab 2020 will Düsseldorf die Mindereinnahmen der Städte und Gemeinden durch ein Förderprogramm kompensieren, dafür will das Land 65 Mio. €/Jahr bereitstellen. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden.

Kostensätze niedriger

Bislang berechnen die 396 Kommunen in NRW die Anliegerbeiträge beim Straßenausbau in der Regel nach einer Mustersatzung wie folgt: Bei einer reinen Anliegerstraße zahlen die Grundstücksbesitzer 50 bis 80% der Gesamtkosten für Fahrbahn und Radweg und 60 bis 80 % für Parkstreifen und Gehwege. Bei den Haupterschließungsstraßen werden 30 bis 60% für Fahrbahn und Radweg und bei den Hauptverkehrsstraßen 10 bis 40% für Fahrbahn und Radweg fällig.

Das Eckpunktepapier sieht eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge vor, die auch der unterschiedlichen Bemessung der Beiträge im Land entgegenwirken soll. Die neue Staffelung unterscheidet bei Anlieger- und Haupt­erschlie­ßungs­straßen nicht mehr nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr. Sie richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahmen:

  • Anliegerstraßen: 40%,
  • Haupterschließungsstraßen: 30%,
  • Hauptverkehrsstraßen: Fahrbahn und Radweg 10%,
  • Parkstreifen und Gehweg: 40 %.

Bislang ist es so: Viele finanzschwache Kommunen in NRW sind in der Haushaltssicherung. Sie sind gezwungen, die genannten Höchstsätze beim Straßenausbau in ihrer kommunalen Satzung zu verankern. Das soll sich in Zukunft durch die vereinfachte Berechnung und die drastische Verringerung der bisherigen Höchstsätze ändern. Die Kommune kann die Förderung aber nur für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen nach § 8 KAG beantragen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Beschluss des Rates der Gemeinde oder Stadt.

Weitere Verbesserungen

Daneben sieht das Eckpunktepapier weitere Verbesserungen und Neuregelungen vor:

  • Einführung einer verpflichtenden, zeitlich vorgelagerten Bürgerbeteiligung jener Grundstückseigentümer, die von der Straßenbaumaßnahme betroffen sind. Damit sollen die Anlieger im Vorgriff Einfluss auf die Ausgestaltung und somit die Kosten nehmen können („kein Luxusausbau auf Kosten der Bürger“).
  • Veröffentlichung eines „Bürgerleitfadens Anliegerbeiträge“, der die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert.
  • Vereinfachung der Zahlungsmodalitäten durch Einführung eines Rechtsanspruches auf Ra­tenzahlung, verbunden mit der Pflicht, dass der Zinssatz sich dynamisch am von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz orientiert.
  • Konkretisierung einer Härtefallregelung.

Satzungen anpassen

Nach der Sommerpause will das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landes NRW einen Gesetzentwurf zum KAG vorlegen. Danach folgen die Beratungen in den Ausschüssen und im Landtag.

Adam Strzoda, zuständiger Referent der CDU-Fraktion im Landtag, rechnet damit, dass das Gesetz frühestens Anfang 2020 in Kraft tritt. Danach müssen die Städte und Gemeinden ihre Satzungen anpassen.

Derzeit, das wurde in der Anhörung im Landtag deutlich, haben viele Kommunen ihre Pläne zum Ausbau einer maroden Straße zurückgestellt. Die Ratsvertreter und Bürgermeister fürchten den Zorn der Anlieger, wenn sie für den Ausbau einer Gemeindestraße zum Beispiel 10.000 bis 20.000 € zahlen sollen. Abzuwarten bleibt, was das geänderte KAG-Gesetz am Ende tatsächlich für die betroffenen Bürger bringt.