Augenmaß bei Jagdrechtsnovelle

Die Fütterung in Notzeiten zu erhalten, das ist eine von zwölf Forderungen, die zehn Verbände des ländlichen Raumes mit Blick auf die Novellierung des nordrhein-westfälischen Jagdrechts stellen.

In einem Positionspapier haben die Partnerverbände zwölf Forderungen zusammengestellt. Dazu gehören der Erhalt der Fütterung in Notzeiten, die Wildschweinbejagung nicht durch ein Kirrverbot zu behindern, eine gesellschaftliche Diskussion über das Katzenproblem zu führen sowie der Fortbestand einer tierschutzgerechten Hundeausbildung.

Jagd- und Schonzeiten sinnvoll

Die zehn Verbände betonen zudem, dass die Baujagd unentbehrlich in Nordrhein-Westfalen sei. Im Hinblick auf die Jagdausübung pochen sie darauf, dass auch künftig entsprechend dem Bundesgesetz ein ideologisches Ausscheren aus der Solidargemeinschaft der Grundstückseigentümer für juristische Personen in Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen werde.

Die beteiligten Verbände
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV), der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV), der Waldbauern- verband NRW, der Verband der Fischerei-genossenschaften Nordrhein-Westfalens (VfG), der Grundbesitzerverband NRW, der Verband der Jagd- genossenschaften und Eigenjagden in Westfalen- Lippe (VJE), der Rheinische Verband der Eigenjagd-besitzer und Jagdgenossen-schaften (RVEJ), der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV), der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen und der Landesverband der Berufsjäger NRW.

Darüber hinaus sehen die Verbände Tierarten im Jagdrecht „bestens aufgehoben“. Des Weiteren fordern sie, dass das Auswildern von Wild möglich bleiben müsse. Daneben haben Jagd- und Schonzeiten nach Auffassung der zehn Verbände ihren Sinn, zumal diese ausschließlich nach wildbiologischen Erkenntnissen und jagdpraktischen Erfordernissen separat für jede Wildart festgelegt seien. Außerdem ist ihres Erachtens zufolge die Fangjagd angewandter Naturschutz.

Schließlich appellierten die zehn Partnerverbände an die Natur- und Tierschutzorganisationen, zu einem sachorientierten Dialog zurückzukehren. Es dürfe keine Jagdbeschränkung zu Lasten der Landwirtschaft und keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Grundeigentümer geben.

Der Landesjagdverband appellierte zudem an die Düsseldorfer Landesregierung, beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Landesjagdgesetzes wie versprochen die Betroffenen zu Beteiligten zu machen.

NABU übt scharfe Kritik

Aus Sicht des nordrhein-westfälischen NABU-Landesvorsitzenden, Josef Tumbrinck, zeigt das Positionspapier indes, wie „stur die Jägerschaft an völlig überholten Vorstellungen von der Jagd hängt“.

„Ganz besonders erstaunt“ sei der NABU aber insbesondere darüber, dass sich der LJV zum Erreichen seiner Ziele „nun sogar mit den Verursachern des aktuell massiven Artensterbens zusammentut“. Größter Treiber beim Verlust der biologischen Vielfalt sei doch die heutige Ausprägung der Landwirtschaft. Sie bedrohe nicht nur Kiebitz und Feldlerche, sondern auch Feldhase, Rebhuhn und Fasan. AgE