7-Jahres-Frist bis 2018 ausgesetzt

Gebäudebesitzer im Außenbereich von NRW können aufatmen: Wer Gebäude umnutzen will, kann sich weiterhin auf die 7-Jahresfrist verlassen – allerdings befristet bis bis Ende 2018.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Dezember, das Ausführungsgesetz des Landes zum Baugesetzbuch des Bundes verabschiedet. Darin ist festgelegt, dass die 7-Jahres-Frist für Umnutzungen weiter ausgesetzt bleibt – jedoch befristet bis Ende 2018.

Damit können auch weiterhin Wirtschaftsgebäude im Außenbereich, die zum Beispiel in den 1960er- oder 1970er-Jahren landwirtschaftlich genutzt worden sind, für gewerbliche oder private Zwecke umgenutzt werden. Dort können zum Beispiel Wohnungen für Familienangehörige eingebaut werden.

Prüfung in vier Jahren

Die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Folgen der Aussetzung der 7-Jahres-Frist aber nicht aus den Augen verlieren. Nach vier Jahren wolle man das Gesetz neu bewerten ("evaluieren"). Im Mittelpunkt dürfte dabei die Frage stehen, welche Auswirkungen durch die Umnutzung zum Beispiel im Verkehrsbereich entstehen. „Um Splittersiedlungen zu vermeiden, sind heute schon Umnutzungen nur unter strengen Voraussetzungen möglich“, heißt es in einer Pressemeldung der SPD-Fraktion. As