142 Windzonen dargestellt

Es war ein Kraftakt, sagte Planer Ralf Weidmann. Anfang der vergangenen Woche hat der Regionalrat der Bezirksregierung Münster den Teilplan Energie des Regionalplanes Münsterland aufgestellt.

Er zeigt, wo in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf sowie in der Stadt Münster Standorte für Windkraftanlagen sind. Zudem stellt der Plan den Rahmen für den Ausbau der Bioenergie dar und wo Parks für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen entstehen können.

Zonen rechtsverbindlich

Seit Mitte 2014 hat der Regionalrat 590 Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahmen von 1200 privaten Einwendern bearbeitet. Dabei ging es in der Regel um Forderungen nach zusätzlichen Flächen oder deren Ausschluss. Am Verfahren beteiligt waren auch der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) sowie die Naturschutzverbände. Meistens konnten die Planer Konsens über die Windzonen erzielen, doch in Einzelfällen gab es auch Streit mit den Naturschützern. Sie wollen den Artenschutz in den Windzonen besser berücksichtigt sehen.

Was sollten Landwirte und andere Grundeigentümer wissen, die in die Windkraft investieren wollen?
Die Kommunen im Münsterland sind an die Darstellungen im Regionalplan gebunden, wenn sie ihre Flächennutzungspläne ändern. Die 142 Windzonen (insgesamt 8200 ha) sind laut Weidmann rechtsverbindlich.

Aus rein politischen Erwägungen darf eine Gemeinde keine Verhinderungspolitik bei der Ausweisung betreiben, das hat auch das OVG Münster bekräftigt. Nur wenn vor Ort nachträglich festgestellt wird, dass doch etwa seltene Arten bedroht sind, soll es keine Baugenehmigung geben.
Die dargestellten Windvorrangbereiche entfalten keine Ausschlusswirkung mehr. Eine Kommune kann künftig, anders als früher, über die Darstellungen im Regionalplan hinaus weitere Flächen für die Windkraft ausweisen.

Der Regionalrat hat die Windzonen in Absprache mit anderen Fachbehörden so ausgewählt:

  1. In den Windzonen dürfen keine seltenen Arten angesiedelt sein.
  2. Der Mindestabstand zur Wohnbebauung (dreifache Anlagenhöhe) muss eingehalten werden.
  3. In der Windzone müssen mindestens drei Windräder errichtet werden können.

Die Bezirksregierung legt den Plan der Staatskanzlei NRW (Landesplanungsbehörde) vor. Erhebt sie keine Bedenken, wird der Teilplan Energie im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Der Plan soll Anfang 2016 in Kraft treten.

Arnsberg und Detmold

Auch die Bezirksregierungen in Arnsberg und Detmold müssen Windvorranggebiete in ihren Regionalplänen ausweisen. In Arnsberg sind die Planungen bereits weit fortgeschritten. Detmold dagegen muss seinen Regionalplan insgesamt neu erarbeiten. Laut Landesentwicklungsplan sollen in Ostwestfalen mindestens 10 500 ha für die Windkraft zur Verfügung stehen. Die meisten Kommunen haben zwar bereits Zonen in ihren Flächennutzungsplänen ausgewiesen, doch diese Areale dürfen nicht reichen, so RP-Dezernatsleiter Peter Patschke auf Nachfrage. As