Ein neuer Name, sonst nichts

Aus der Hoftorbilanz ist die Stoffstrombilanz geworden. Dahinter verbirgt sich allerdings nichts anderes. Bauern kann diese Wortklauberei egal sein. Für sie zählt, was drinstehen soll im Düngegesetz und in der Düngeverordnung.

Stoffstrombilanz ist das neue Zauberwort der Agrarpolitiker in Sachen Düngerecht. Dahinter verbirgt sich im Kern nichts anderes als die Hoftorbilanz:

Alle Nährstoffzuflüsse und -abgänge eines landwirtschaftlichen Betriebes sollen lückenlos aufgezeichnet und miteinander verrechnet werden. Von der Hoftorbilanz ist nur deshalb keine Rede mehr, weil die Agrarier der Unionsfraktion im Bundestag sich dagegen ausgesprochen hatten und die der Sozial­demokraten sie unbedingt wollten. Jetzt hat das Kind einen neuen Namen und alle konnten ihr Gesicht wahren. Die Stoffstrombilanz findet Eingang in die neue Düngegesetzgebung.

Bauern kann diese Wortklauberei egal sein. Für sie zählt, was drinstehen soll im neuen Düngegesetz und in der Düngeverordnung. Da ist noch längst nicht alles klar. Das Ziel ist zwar eindeutig: Möglichst alle Einträge von Nitrat und Phosphat in Oberflächen- und Grundwasser vermeiden.

Dabei wird allerdings in der Öffentlichkeit mitunter so diskutiert, als ob bis heute überhaupt keine Regeln für die Düngung gelten würden, als ob gar keine Nährstoffvergleiche angefertigt und vorgelegt werden müssten. Das wird gern verschwiegen, aus Unkenntnis oder mit Berechnung.

Der Kompromiss der Regierungskoalition legt fest, dass die Stoffstrombilanz für Betriebe mit 2000 oder mehr Schweinemastplätzen oder mit mehr als drei Großvieheinheiten (GV) je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gelten soll. Doch natürlich ist zu erwarten, dass es dabei nicht bleibt. Sehr schnell wird die Forderung aufkommen, auch bei kleineren Schweineställen, bei anderen Tierarten und bei niedrigerem Viehbesatz die „Totalbilanz“ vorzuschreiben. Der Grundstein dafür wird mit dem neuen Düngegesetz gelegt.

Selbstverständlich muss die Hoftorbilanz akribisch dokumentiert werden, zeitnah und nachvollziehbar für amtliche Kontrolleure. Rasch stellt sich dabei die Frage, wer sonst noch Zugriff auf die betrieblichen Düngestatistiken bekommen sollte oder könnte. Heute schon erhalten Tierschützer und Tierrechtler alle relevanten Informationen zu geplanten Stallneubauten. Weiß bald jeder sogenannte Umweltaktivist, was auf dem Hof von Bauer Müller, Meier oder Schulze angeliefert wird und was den Betrieb verlässt? Ein Schritt mehr zum „gläsernen“ Tierhalter!

Weitere Details sind unklar: Was ist mit den unvermeidlichen Nährstoffverlusten bei der Gülleausbringung? Wie werden Futterverluste berücksichtigt? Welche Frist wird für die Einarbeitung von Flüssigmist und Gärresten tatsächlich eingeräumt? Hier muss noch feinjustiert werden.

Klar ist jedenfalls: Die Bundesregierung macht Ernst mit der Novelle des Düngerechts. Wer alles davon betroffen sein wird und in welchem Ausmaß, ist noch unklar. Daran ändert auch der neue Name der Hoftorbilanz nichts.