Was sich in der Pflege ändert

Mehr Geld aus der Pflegekasse, mehr Entlastung für pflegende Angehörige, mehr Freiheit bei der Wahl von Leistungen – das neue Pflegestärkungsgesetz ändert einiges im Bereich der ambulanten Pflege.

Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Meist übernehmen Angehörige mit oder ohne Unterstützung ambulanter Dienste oder teilstationärer Einrichtungen diese Aufgabe.

Das neue Pflegestärkungsgesetz weitert die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Anhörigen aus. Es wird in zwei Schritten umgesetzt. Der erste Teil des Gesetzes tritt im Januar 2015 in Kraft. Es bringt für Pflegebedürftige und deren Angehörige einige Verbesserungen:

  • Die meisten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um 4 % angehobem.

  • Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können miteinander kombiniert werden.

  • Tages- und Nachtpflege können ungekürzt neben Pflegegeld bzw. Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.

  • Demenzkranke haben erstmals Anspruch auf teilstationäre Tages-/Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege.

  • Zusätzlich zum Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen einen Betreuungsbetrag von bis zu 104 € im Monat.

Zuschüsse erhöht

Wer die eigenen vier Wände pflegegerecht umrüstet, kann nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 4000 € pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person erhalten. Zu diesen Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen zählen beispielsweise Umbauten für Rollstuhlrampen, der Einbau einer bodengleichen Dusche oder die Installation von Handläufen an Treppen. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie jetzt bis zu 16 000 € pro Maßnahme erhalten.

Zudem können jetzt monatlich Zuschüsse in Höhe von 40 € (statt bisher 31€) für den Verbrauch von Hilfsmitteln genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutz oder auch Vorlagen. LHo


Genauere Informationen zu den wesentlichen Änderungen im Rahmen der ambulanden Pflege lesen Sie in der Wochenblatt-Folge 1. Heike Riering, Pflegedienstleiterin beim Betriebshilfsdienst in Coesfeld, beantwortet die wichtigsten Fragen im Interview.