Kompressionsstrümpfe aus dem Internet

Patienten, die auf Hilfsmittel wie Inkontinenzhilfen, Bandagen oder Kompressionsstrümpfe angewiesen sind, bestellen diese zunehmend im Internet. Nicht immer ist das eine gute Idee.



Im Netz werden nicht nur geprüfte Qualitätswaren, sondern auch selbst deklarierte Gesundheitsprodukte als medizinische Hilfsmittel angeboten. Die Verbraucherzentrale NRW gibt folgende Tipps:

Arzt fragen: Behelfsartikel bei körperlichen Einschränkungen sind nicht ohne ärztliche Absprache zu bestellen. Zum Beispiel ist vorher zu klären, ob hinter dem Handicap nicht eine Krankheit steckt, die anders als mit einem ausgleichenden Hilfsmittel behandelt werden muss.

Angepasst: Viele Hilfsmittel, wie Einlagen, Stützstrümpfe, Hörgeräte und Rollstühle, müssen individuell angepasst werden, damit sie keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Extra-Anfertigungen können aber nicht, wie sonst bei Warenbestellungen üblich, gegen Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zurückgegeben werden.

Geprüfte Produkte: Vom Arzt verordnete Hilfsmittel können inzwischen auch von einem Online-Fachversand bezogen und mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Internethändler geprüfte Produkte anbietet, die im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind. Behelfsartikel auf Rezept sind auf den Webseiten an der jeweiligen HMV-Nummer zu erkennen. Vor einer Bestellung sollte der Patient aber mit seiner Krankenkasse klären, ob diese die Kosten übernimmt und auch für Proben, Anpassung, Einweisung und eventuelle Reparaturen des Hilfsmittels aufkommt.

Preisvorteil: Artikel, die nicht individuell angepasst werden müssen und rezeptfrei sind, wie Fieberthermometer oder Duschhocker, können im Internet durchaus günstiger als im Geschäft sein. Der Preisvorteil wirkt sich vor allem bei regelmäßig benötigten Hilfsmitteln aus (zum Beispiel Inkontinenzartikeln), sofern diese bereits erprobt sind.