Kleine Wunden versorgen

Schürf-, Platz- und Schnittwunden sind in der Regel kleine Wunden, bei denen oft schon ein Pflaster ausreicht. Dennoch sollte der Ersthelfer auf einige Dinge Acht geben, um zum Beispiel eine Infektion zu vermeiden.

Unsere Schutzhülle, die Haut, kann durch äußere Einflüsse leicht verletzt werden. Norbert Boyer, Ausbildungsleiter beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Emsland, erklärt, worauf bei der Versorgung kleiner Wunden zu achten ist.

Die richtige Erstversorgung

Schürf-, Platz- und Schnittwunden sind meist kleine Wunden. Sie können bluten und sind schmerzhaft, außerdem besteht die Gefahr einer Infektion. Bei grober Verschmutzung sollte die Wunde vorsichtig mit Wasser gereinigt werden.

Eine Reinigung mithilfe von Desinfektionsmitteln, wie Jod, sollte der Ersthelfer nicht durchführen. Hier besteht die Gefahr einer allergischen Reaktion. Alternativ kann er ein wässriges Antiseptikum ohne allergenes Potenzial, zum Beispiel Octenisept®, verwenden. Auch Salben, Puder, Cremes usw. sollte der Ersthelfer nicht verwenden, dazu zählt auch das Wundheilgel.

Blutungen stillen

Für die Wundversorgung findet der Ersthelfer verschiedenste Materialien in Verbandkästen. Bei ganz kleinen Wunden reicht oft die Verwendung von Wundschnellverbänden, landläufig als „Pflaster“ bekannt. Hierbei sollte der Klebebereich nicht auf die Wundränder geklebt werden.

Reicht das nicht aus, stehen dem Ersthelfer noch keimfreie Materialien, wie Verbandpäckchen, Wundkompressen und Verbandtuch zu Verfügung.

Zur Stillung von Blutungen legt der Helfer einen Druckverband an. Der Unterschied zum normalen Verband liegt darin, dass zwischen Wundkompresse und Mullbinde noch ein härteres Material aufgelegt wird, zum Beispiel eine aufgerollte Mullbinde. Dadurch wird ein leichter Druck auf die Wunde erzeugt, welcher die Blutung stillen soll.

Wunden, die nicht aufhören zu bluten, noch Schmutzreste enthalten oder genäht werden müssen, sind innerhalb der ersten sechs Stunden von einem Arzt weiterzubehandeln. Wul

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in Wochenblatt-Folge 18/2012 auf Seite 98.