Das ändert sich 2017

Der Mindestlohn erhöht sich und die Roaming-Gebühren beim Telefonieren im Ausland gehören der Vergangenheit an. Auch Eltern können sich freuen. Was sich sonst noch für Verbraucher ändert, zeigt unsere Auswahl.



Das Jahr 2017 steht vor der Tür. Wie immer ändern sich zum Jahreswechsel und in den folgenden Monaten Gesetze und Regeln. Wer sie kennt, erspart sich unnötige Überraschungen.

Label für Heizkessel

Bezirksschornsteinfeger gehen ab Januar „kleben“. Sie haben künftig die Pflicht, an Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind, ein Effizienzlabel anzubringen. Ziel ist es, Verbrauchern einen Anstoß zu geben, den alten Kessel auszutauschen.

Heizgeräte sind aktuell durchschnittlich 17,6 Jahre alt, mehr als ein Drittel hat sogar über 20 Jahre auf dem Buckel. Mit dem Aufkleber gibt es Informationen zu Beratung und Förderungen rund um den Austausch und die Optimierung von Heizungsanlagen.

Roaming abgeschafft

Die Roaming-Gebühren fürs Telefonieren und Surfen im EU-Raum werden 2017 abgeschafft. Schon in den vergangenen Jahren sind die Extrakosten fürs Telefonieren und Surfen schrittweise gesunken. Ab dem 15. Juni 2017 fallen die Aufschläge endgültig weg. Dann lässt sich in den – noch 28 – EU-Mitgliedstaaten für die gleichen Kosten telefonieren und mobil im Internet surfen wie in Deutschland.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf brutto 8,84 € pro Stunde. In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau steigt der tarifliche Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 8,60 €. Das gilt einheitlich für Ost und West. Ab November 2017 steigt er auf 9,10 €.

Für Saisonarbeitskräfte wie Erntehelfer gilt bereits der gesetzliche Mindestlohn. Allerdings können Saisonarbeiter kurzfristig statt 50 bis zu 70 Tage pro Jahr arbeiten, ohne dass Sozialabgaben fällig werden. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2018.

Mehr Kindergeld

Zum Jahreswechsel erhöht sich das Kindergeld um 2 € pro Kind. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 192 €. Für das dritte Kind bekommen die Eltern 198 €. Ab dem vierten Sprössling gibt es für jedes weitere Kind 223 € pro Monat.

Für Geringverdiener erhöht sich der Kinderzuschlag. Ab dem 1. Juli 2017 gibt es bis zu 170 € pro Kind, bisher lag er bei 160 €. Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld. Anspruch haben Eltern oder Alleinerziehende, die ihren und den finanziellen Bedarf des Kindes nicht decken können.

Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag: Die Bundesregierung hat diesen für 2017 um 108 € auf 4716 € erhöht. 2018 soll er auf 4788 € steigen. Für Eltern bleibt dieser Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr steuerfrei.

Mit dem Rad auf Gehweg

Eltern dürfen künftig ihre Kinder beim Radfahren auf dem Gehweg begleiten. Bislang galt die Regelung, dass Eltern via Gesetz auf dem Radweg oder der Straße fahren, während der Nachwuchs bis zum achten Lebensjahr den Gehweg nutzen musste.

Euro 4 für Motorräder

Auch Motorradfreunde sollten aufpassen: Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur dann zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Alte Bikes genießen Bestandsschutz. pat/ahe