Zahnputz durch den Profi

Was gesetzliche Krankenkassen für eine professionelle Zahnreinigung in der Praxis zahlen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, einmal im Jahr die Kosten für die Entfernung von Zahnstein zu übernehmen.

Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) müssen sie jedoch nicht zahlen. „Aus Kundenfreundlichkeit bieten viele Kassen jedoch freiwillig Zuschüsse für die Putzaktion in der Zahnarztarztpraxis“, informiert die Verbraucherzentrale NRW. Sie fächert im Folgenden die Bandbreite freiwilliger Zuschüsse auf.

Die Kosten für eine PZR

Die Kosten für eine PZR hängen davon ab, wie umfangreich und kompliziert die Behandlung ist und mit welchen Satz der Zahnarzt rechnet. Grundlage ist die Ziffer 1040 der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ). Die darin festgelegte Leistung umfasst des Entfernen von Belägen auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich der Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des sogenannten Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungen. Dabei kann der Zahnarzt für seine Arbeit pro Zahn, Brückenglied oder Implantat den einfachen Satz (1,57€), den 2,3-fachen Faktor (3,62€) oder den 3,5-fachen Faktor (5,51€) einsetzen. Die Kosten für 28 Zähne belaufen sich daher etwa zwischen 40 bis 155 Euro.

Bei der Behandlung werden nicht nur Kaffee-, Tee- und Tabakverfärbungen beseitigt, sondern auch schädliche Belege wie Zahnstein und Plaque entfernt. Zudem werden die Zähne dort gereinigt, wo die herkömmliche Bürste nicht hinkommt. Zum Schutz vor Karies wird zum Schluss noch ein Gel auf den Zahnschmelz aufgetragen. Solch eine professionelle Reinigung empfehlen viele Zahnärzte zusätzlich zu den regelmäßigen Vorsorgeterminen einmal im Jahr.

Möglicher Kostenzuschuss

Krankenkassen dürfen ihren Versicherten bei der Zahnvorsorge mehr Extras anbieten, als der Gesetzgeber vorschreibt. Zwischen 30 und 85 Euro werden vielfach als freiwillige Zuschüsse gewährt. Einige
Kassen übernehmen lieber einen prozentualen Anteil von bis zu 80 Prozent der Rechnungssumme. Nur wenige Kassen übernehmen sämtliche Kosten.

In der Regel gibt es den Zuschuss zum Profiputz einmal pro Jahr, in einigen Fällen sogar zweimal jährlich. Bei zwei Terminen werden jedoch nur zwischen 25 und 40 Euro zu einer Behandlung dazu gezahlt. Den Zuschuss erhalten Patienten, indem sie zunächst die Rechnung beim Zahnarzt begleichen und anschließend bei ihrer Krankenkasse einreichen. Achtung: Einige Kassen pochen auf die Einhaltung einer Abgabefrist und verlangen einen Zahlungsnachweis.

Viele Krankenkassen schließen Verträge mit Zahnärzten und – technikern zu festen Konditionen bei Vorsorgeuntersuchungen und Zahnersatz ab – etwa „Dent-Net“, „Ihren Zähnen zuliebe“ oder „Zahnbehandlung exclusiv“. In solchen Vertragsmodellen ist meist auch die professionelle Zahnreinigung als kostenlose Leistung oder zu einem bestimmten Festpreis enthalten. Versicherte werden hierbei an bestimmte Zahnärzte gebunden. Patienten können auf der Homepage ihrer Krankenkasse nach teilnehmenden Zahnärzten in ihrer Umgebung suchen.

Bevor der Vertragsarzt die Leistung erbringt und über die Chipkarte abrechnet, müssen Patienten eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen. Die Unterschrift unter einen solchen Vertrag lohnt sich vor allem für Krankenversicherte, die auf der Suche nach günstigem Zahnersatz sind. Eine solche Vereinbarung kann häufig erst nach einem Jahr wieder gekündigt werden.

Bonusprogramm

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten außerdem Programme, die deren regelmäßige Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen und Gesundheitskursen mit Prämien belohnen. Bei einigen ist auch die Teilnahme an der professionellen Zahnreinigung mit im Bonusprogramm. Andere Kassen vergeben Gutscheine für gesammelte Punkte in absolvierten Fitnesskursen und bei Gesundheits-Check-ups.

Wer die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung nicht allein schultern will, sollte sich bei seiner Krankenkasse nach den Bedingungen und Höhe einer Rückerstattung erkundigen. LHo