Drogen

Saufen, kiffen, rauchen

Der erste Alkoholrausch, das heimliche Kiffen hinter dem Schulhof – grenzüberschreitende Erfahrungen üben auf viele Jugendliche einen Reiz aus. Schwierig wird es, wenn Kinder süchtig danach werden.

Jugendliche gehen schneller Risiken ein, ohne über deren Tragweite nachzudenken. Ihre Neugier und Experimentierfreude sind groß. Alkohol und Drogen sind häufig eine Versuchung wert.

Nicht selten herrscht auch innerhalb einer Clique Gruppenzwang. Doch der Konsum kann zum Problem werden. Vor allem Kinder und Jugendliche, die früh anfangen zu trinken oder Drogen zu konsumieren, sind gefährdet. Eine Rolle spielen aber auch die Persönlichkeitsstruktur des Kindes oder ein geringes Selbstwertgefühl. Ungünstige Lebensbedingungen, ungeklärte Zukunftsperspektiven sowie Probleme in Schule, Familie oder im Freundeskreis sind weitere Risikofaktoren.

Der Rausch ist verlockend

Alkohol ist gleich nach Tabak die Droge, die am häufigsten zu gesundheitlichen Problemen und zur Abhängigkeit führt. Alkoholmissbrauch in Form von Komasaufen, dem „Binge-Drinking“, ist ein häufiges Phänomen. Vier Prozent aller Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren sind bereits alkoholabhängig.

Jeder Vierte hat Drogenerfahrung

Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben mehr als 25% aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 25 Jahren schon mindestens einmal Erfahrungen mit illegalen Drogen gemacht. Die Datenerhebungen sind schwierig, da Konsumenten harter Drogen oft nur den Konsum „weicher Drogen“ wie Cannabis zugeben, den Heroin- oder Kokainkonsum jedoch verschweigen oder die Konsumhäufigkeit und Dosis nach unten korrigieren. Die Tendenz einen Mischkonsum aus verschiedenen Substanzen zu betreiben, ist inzwischen im Erwachsenenalter sehr häufig. So werden zum Beispiel Alkohol, Medikamente und Nikotin konsumiert und zusätzlich illegale Drogen wie Heroin, Cannabis, Amphetamine und Kokain genommen.

Angesagt ist bei Jugendlichen zunehmend auch der Konsum von Cannabis. Er kann psychisch und leicht körperlich abhängig machen und psychotische Symptome fördern, wie das Beispiel von Julia zeigt.

Die 16-Jährige berichtet: „Ich war immer ein ausgeglichenes und fröhliches Kind. Während einer Klassenfahrt nach Berlin habe ich aus Neugier erstmals Cannabis geraucht und danach regelmäßig gekifft.“ Den Eltern fiel über mehrere Monate hinweg eine Persönlichkeitsveränderung ihrer Tochter auf. Julia zeigte heftige Stimmungsschwankungen, war schulisch nicht mehr motiviert, zog sich zurück. Zuletzt war sie so ängstlich, dass sie das Haus nicht mehr verlassen wollte. Die kinder- und jugendpsychiatrische Diagnose lautete Depression und schwere Angststörung. Erst nach einem mehrmonatigen Klinikaufenthalt ging es Julia wieder besser.

Verursacht Cannabis Psychosen?

Seit Jahren streiten Wissenschaftler, ob Cannabis tatsächlich Psychosen verursacht oder ob eher Menschen mit psychischen Erkrankungen dazu neigen, Cannabis zu konsumieren. Inzwischen haben groß angelegte wissenschaftliche Studien an menschlichem Erbmaterial von 180 000 Menschen gezeigt, dass es eine genetische Veranlagung für psychische Erkrankungen gibt. Menschen mit einer Veranlagung beispielsweise zu Angststörungen, Depressionen oder Schizophrenie konsumieren überdurchschnittlich häufig Cannabis.

Cannabis ist dann nicht die Ursache, sondern eher ein zusätzlicher Risikofaktor für den Ausbruch der Erkrankung. Man hat auch gesehen, dass sich bei psychiatrisch kranken Patienten der Konsum von Cannabis ungünstig auf den Heilungsverlauf auswirkt. Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen bei sich selbst oder in der Familie sollten also auf den Konsum von Cannabis verzichten.

Erste Anzeichen für einen Drogenkonsum können gerötete Augen, weite Pupillen und Zittrigkeit sein. Typisch ist oft auch, wenn Jugendliche dauernd müde sind, sich innerlich zurückziehen und den Freundeskreis wechseln. Meist verschlechtern sich ihre die Schulleistungen. Am Unterricht nehmen sie nur noch unregelmäßig teil. In der Regel wird auch das Geld knapp und es kommt zu Konflikten mit dem Gesetz.

Den vollständigen Beitrag können Sie nachlesen auf den Gesundheitsseiten der Wochenblattausgabe 14/2019.

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